Die Mehrwertsteuer (MWST) bezweckt die Besteuerung des nicht unternehmerischen Endverbrauchs im Inland. Der normale Satz beträgt 8%, der reduzierte Satz 2.5% und der Sondersatz liegt bei 3.8%.
Mehrwertsteuer ist Allphasensteuer
Die Mehrwertsteuer ist eine so genannte Netto-Allphasensteuer mit einem Vorsteuerabzug. Zu bezahlen hat die MWST am Schluss immer der Endkonsument (mit dem Kauf des Produktes oder der Dienstleistung), da die Unternehmen, welche dem Verkauf an dem Endkonsumenten vorgelagert sind, den Vorsteuerabzug geltend machen können. Der Zweck der MWST ist denn auch die Besteuerung des nicht unternehmerischen Endverbrauchs im Inland.Die Steuer wird erhoben, bei im Inland von steuerpflichtigen Personen gegen Entgelt erbrachten Leistungen (Inlandsteuer), auf dem Bezug von Leistungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland durch Empfänger im Inland (Bezugsteuer), und auf der Einfuhr von Gegenständen (Einfuhrsteuer).Mehrwertsteuern zu bezahlen haben nur Personen, die ein Unternehmen betreiben, unabhängig von Rechtsform, Zweck oder Gewinnabsicht. Zusätzlich gibt es die Umsatzgrenze von CHF 100'000, unter der man von der MWST-Pflicht befreit ist. Eine freiwillige Unterstellung unter die Mehrwertsteuer ist aber auch möglich.Es gibt diverse Leistungen, die von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind, wie zum Beispiel Leistungen der Sozialhilfe, die Spitalbehandlung oder die Umsätze bei einem Flohmarkt. Sofern man sich trotzdem der MWST unterstellen will, was zur Folge hat, dass man auch die Vorsteuern abziehen kann, so nennt man diesen Vorgang "optieren". Das Unternehmen liefert also freiwillig Umsatzsteuern ab, zieht im Gegenzug aber auch die Vorsteuern ab. Dies kann unter Umständen von Vorteil sein.