MWST Fiskalvertretungen nehmen für ein ausländisches Unternehmen in der Schweiz verschiedene Aufgaben wahr. Welche dies sind und unter welchen Voraussetzungen ein inländischer Fiskalvertreter zu bestimmen ist, zeigt dieser Blogbeitrag auf.
MWST Fiskalvertretungen
Ausländische Unternehmen, welche in der Schweiz Umsätze erzielen, können in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig werden. Schon die Durchführung einer einzelnen Veranstaltung oder die Erstellung von Bauten in der Schweiz können zur Mehrwertsteuerpflicht führen. Dabei ist für die Bestimmung der Steuerpflicht nicht von Bedeutung, welche Rechtsform der Leistungserbringer gewählt hat (z.B. Einzelperson, GmbH, AG, Verein usw.).Für ausländische Unternehmen, welche in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig werden, ist ein inländischer Fiskalvertreter zu bestimmen. Die Aufgaben der Fiskalvertreter umfassen:
- Gewährung eines Domizils im Inland für die ausländische Unternehmung
- Korrekte Deklaration der Umsätze
- Rückforderung der bezahlten Vorsteuern
- Einhaltung der Vorschriften des schweizerischen Mehrwertsteuergesetzes
Der Fiskalvertreter übernimmt keine Haftung für allfällige Steuerschulden. Die Steuer ist vom ausländischen Unternehmen zu begleichen.Möchten Sie abklären, ob Sie mit ihrer Tätigkeit in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig werden? Benötigen Sie einen Fiskalvertreter in der Schweiz?Das Findea-Team berät Sie gerne. Frau Silvie Griss freut sich über Ihre Kontaktaufnahme.