Die MWST-Kontrolle wird durch die eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) stichprobenweise durchgeführt. Dies, weil die Mehrwertsteuer eine Selbstveranlagungssteuer ist.
MWST-Kontrolle
Kontrollen der Mehrwertsteuerabrechnungen erfolgen stichprobenweise. Vor der Kontrolle wird telefonisch Kontakt mit dem Unternehmen aufgenommen und wichtige Punkte wie der Zeitpunkt und Ort abgesprochen. Für die Kontrolle benötigen Sie unterschiedlichste Dokumente. Dies sind unter anderem die Jahresabschlüsse, Grundbücher, Kreditorenrechnungen, Buchhaltungsbelege, Lohnbücher, Kauf- und Leasingverträge usw.Eine MWST-Kontrolle lauft üblicherweise folgendermassen ab: Zuerst lässt sich der Steuerexperte über einige Sachverhalte wie die Geschäftstätigkeit, die Anzahl Mitarbeiter oder auch über die zuständige Person für die Buchhaltung informieren. Danach folgt die Prüfung der Deklaration aller Entgelte. Allfällige Differenzen zwischen dem tatsächlichem und dem deklarierten Entgelt werden besprochen und korrigiert. Der nächste Schritt ist die Prüfung der formellen und materiellen Richtigkeit und Vollständigkeit der Buchhaltung. Danach folgt die Überprüfung der Umsätze, der Vorsteuern sowie besonderen Steuertatbestände.Am Schluss wird das Ergebnis festgehalten. Der Steuerexperte gibt das Kontrollergebnis mit den eventuell korrigierten Positionen ab. Im Falle einer Nachbelastung wird ein Einzahlungsschein abgegeben. Die Kontrolle wird mit einer Einschätzungsmitteilung beendet. Diese erhalten Sie üblicherweise per Post. Die Einschätzungsmitteilung stellt eine Verfügung dar, gegen die innert 30 Tagen eine Einsprache erhoben werden kann, sofern man mit ihr nicht einverstanden ist.