Die MWST-Sätze ändern sich in der Schweiz – das erste Mal überhaupt nicht gegen oben, sondern gegen unten, wenn auch vermutlich nur für kurze Zeit. Der Normalsatz, der auch für fast alle Dienstleistungen gilt, wird von 8% auf neu 7.7% gesenkt, der Sondersatz für die Hotellerie 3,7% (bisher 3.8%) und der Reduzierte Satz bleibt unverändert bei 2,5%.
Wichtig: Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz sind weder das Datum der Rechnungsstellung noch der Zahlung, sondern der Zeitpunkt respektive der Zeitraum der Leistungserbringung.Was heisst das für Sie?1. Alle Leistungen vor dem 01.01.2018 müssen zu dem alten Satz, 8%, abgerechnet werden, alle Leistungen ab 01.01.2018 zu dem tieferen. Für sämtliche Findea-Kunden bedeutet das, dass Sie am besten das alte Jahr abrechnen mit einer Rechnung per 31.12.2017 und anschliessend die MWST-Sätze umstellen. Dies ist mit Abstand der einfachste und risikoärmste Weg, mit der MWST-Senkung umzugehen.2. Auch bei Pauschalprojekten (z.B. mit Teil- oder Abschlagszahlungen) muss der Anteil, der bis 31.12.2017 geleistet wurden, mit 8% abgerechnet werden – nicht zulässig ist es meiner Meinung nach, eine Schlussrechnung im 2018 zu stellen mit 7.7%, mit der auch Leistungen aus 2017 abgerechnet werden. Es lohnt sich also auch bei Pauschalprojekten, abzurechnen per 31.12.2017 und diesbezüglich mit dem Kunden Kontakt aufzunehmen.3. Schwieriger wird die Bewertung, wenn ein Pauschalprojekt mittels Vorschüssen oder Akontozahlungen z.T. oder ganz "vorfinanziert" wurde. Geht das Projekt über Jahresende hinaus, so wird wenigstens ein Teil mit 7.7% verrechnet und am Schluss verbleibt ein Guthaben des Kunden.Software-Anpassungen Alle Fakturierungsprogramme, in welchen Mehrwertsteuersätze für die Rechnungstellung fix hinterlegt sind, müssen bis Ende Jahr, je nach Geschäftsmodell sogar früher, angepasst werden. Danach sollte durch eine Simulation von verschiedenen Rechnungsarten sichergestellt werden, dass in jedem Fall die Steuer korrekt ausgewiesen und verbucht wird. Weitere Anpassungen sind allenfalls im Bereich der Verbuchung von Eingangsrechnungen vorzunehmen.Die Findea unterstützt SieGerne unterstützen wir Sie bei der Erörterung, Definition und Durchführung von Massnahmen für den reibungslosen Übergang in das Jahr 2018. Melden Sie sich frühzeitig für einen Beratungstermin.Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Nehmen Sie einfach mit Ihrem Mandatsleiter Kontakt auf.Mit freundlichen GrüssenMichele BlasucciCEO