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Reduktion der MWST-Sätze - das müssen Sie wissen!

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Reduktion der MWST-Sätze - das müssen Sie wissen!

Im Jahr 2011 wurden die MWST-Sätze im Zuge der Zusatzfinanzierung der IV auf das heutige Niveau angehoben. Diese temporäre Erhöhung endet auf den 1. Januar 2018. Die Reduktion wäre bei Annahme der Reform der Altersvorsorge 2020 jedoch gar nicht vollzogen worden. Da diese Reform jedoch von Volk und Stände abgelehnt wurde, kommt es nun aber dennoch zu einer Reduzierung der MWST-Sätze per 1. Januar 2018. Zudem wird auf dasselbe Datum hin auch eine Anpassung der Saldosteuersätze vorgenommen.

Aktuelle MWST-SätzeIn der Schweiz gibt es drei verschiedene MWST-Sätze. Der Normalsatz beträgt aktuell 8.0%, der Sondersatz für Beherbergung 3.8% und der reduzierten Satz 2.5%. Diese Sätze gelten seit 2011. Von jedem Satz wird ein Teil zur Zusatzfinanzierung der IV verwendet. Beim Normalsatz macht dies 0.4 Prozentpunkte aus, beim Sondersatz 0.2 Prozentpunkte und beim reduzierten Satz 0.1 Prozentpunkte.Entwicklung der MWST-SätzeDie Anteile an den Steuersätzen für die Zusatzfinanzierung der IV werden per 1. Januar 2018 aufgehoben. Jedoch werden alle drei MWST-Sätze ebenfalls per 1. Januar 2018 um 0.1 Prozentpunkt erhöht. Dies wurde am 9. Februar 2014 von Volk und Ständen per Volksabstimmung beschlossen. Diese Erhöhung dient der Finanzierung des Ausbaues der Bahninfrastruktur (FABI). Ferner war geplant, im Rahmen der Reform der Altersvorsorge 2020 die Steuersätze wieder auf die aktuell geltende Höhe zu erheben. Mit der Ablehnung der Altersvorsorge 2020 wird dieses Vorhaben aber nicht umgesetzt werden. Somit kommt es zu folgenden Anpassungen der MWST-Sätze:NormalsatzSondersatzReduzierter SatzAktuelle MWST-Sätze8.00%3.80%2.50%./. auslaufender Anteil IV-Zusatzfinanzierung (per 31.12.2017)-0.40%-0.20%-0.10%+ zusätzlicher Anteil FABI (per. 01.01.2018)0.10%0.10%0.10%Stand 01.01.20187.70%3.70%2.50%Auswirkungen für KMUsDie erste Senkung der MWST in der schweizerischen Geschichte kann für KMUs deutliche Auswirkungen entfalten. Dies z.B. in Bezug auf die Buchhaltungssoftware. Je nach Anbieter und Produkt ist es möglich, dass alles mit einem Update geregelt sein wird. Andernfalls kann es sein, dass die MWST-Sätze von Hand angepasst werden müssen, bspw. auf allen Rechnungsvorlagen oder in den Excel-Tabellen, welche betroffen sind.Reduktionen bei den SaldosteuersätzenSaldosteuersätze helfen dabei, die Abrechnung mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zu vereinfachen. Werden Saldosteuersätze verwendet, so muss die Vorsteuer nicht ermittelt werden. Stattdessen wird der Bruttoertrag, inkl. Steuern, mit dem von der ESTV genehmigten Saldosteuersatz multipliziert. Diese Möglichkeit steht nur Firmen offen, welche max. 5,02 Millionen Franken Umsatz generieren. Für jede Branche, bzw. Tätigkeit ist in der Verordnung der Saldosteuersatz definiert, welchen sie verwenden dürfen. Diese Sätze werden nun angepasst. Von den zehn möglichen Sätzen, wurden acht reduziert.Bisherige SätzeSätze ab dem 01.01.20180.1%0.1%0.6%0.6%1.3%1.2%2.1%2.0%2.9%2.8%3.7%3.5%4.4%4.3%5.2%5.1%6.1%5.9%6.7%6.5%Welche Branchen genau betroffen sind, kann im Vorabdruck der neuen Verordnung nachgelesen werden.Findea hilft Ihnen dabei, Ihre Steuern einfach und unproblematisch zu halten.

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