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Teilrevision der Mehrwertsteuer

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Teilrevision der Mehrwertsteuer

Seit Januar 2010 ist das totalrevidierte Mehrwertsteuergesetz in Kraft. Doch bereits seit seiner Einführung wurde stetig über die Weiterentwicklung gesprochen. Diese soll nun mit der Teilrevision stattfinden. Der Entwurf wurde vom Parlament genehmigt und die Referendumsfrist ist vorüber. Erfahren Sie in diesem Beitrag, was die Teilrevision mit sich bringt.

Bisherige EntwicklungIm Juni 2008 wurde die Botschaft zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer verabschiedet. Dieses Vorhaben wurde in zwei Teile (Teil A und Teil B) aufgeteilt. Teilt A, welcher seit 1. Januar 2010 in Kraft ist, hatte das Ziel eine Vereinfachung der Systematik zu bringen. Für den zweiten Teil Schlug der Bundesrat zuerst einen neuen Einheitssteuersatz der Mehrwertsteuer vor, zusammen mit der Abschaffung der meisten Ausnahmen für die Mehrwertsteuer. Dies wurde vom Parlament abgelehnt und an den Bundesrat zurückgewiesen. Auch der zweite Vorschlag des Bundesrates eins Zwei-Satz-Modelles, wie dies zuerst noch vom Parlament gewünscht wurde, hat eben dieses Parlament im Herbst 2013 abgelehnt. Im Februar 2015 legte der Bundesrat erneut einen Entwurf vor. Dabei handelt es sich um eine Teilrevision des Mehrwehrsteuergesetzes. Ziel ist, mit den seit 2010 gewonnenen Erfahrungen eine Optimierung zu erreichen und die Wettbewerbsnachteile die inländischen Anbieter abzubauen.Was kommt noch?Durch die Teilrevision sollen die Nachteile der inländischen gegenüber ausländischen Unternehmen beseitigt werden. Konkret sind dafür Änderungen im Bereich der Steuerpflichtigen, der Steuerausnahmen, des Verfahrens und des Datenschutzes vorgesehen. Konkret werden bspw. all jene Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig, welche mit Leistungen, welche nicht von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind, pro Jahr einen Umsatz von über 100'000 CHF erzielen. Dabei wird neuerdings auf den Globalen Umsatz und nicht mehr nur auf jenen im Inland abgestützt. Auch Online-Händler mit Sitz im Ausland werden neu verpflichtet.  Erreichen diese durch einfuhrsteuerbefreite Kleinsendungen einen Umsatz, der grösser ist als 100'000 CHF pro Jahr, müssen Sie künftig ihren Schweizer Kunden und Kundinnen die Mehrwertsteuer berechnen.Durch diese Massnahmen werden ca. 30'000 neuen Steuerpflichtigen und gesamthaft 62 Millionen Franken Mehreinnahmen erwartet. Die Referendumsfrist, welche bis zum 19. Januar 2017 reichte, verstrich ungenützt. Das Inkrafttreten ist momentan für den 1. Januar 2018 vorgesehen.Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement

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