Das Gemeinwesen in der Schweiz erhebt öffentliche Abgaben von den Bürgern, um die zahlreichen öffentlichen Aufgaben zu erfüllen. Steuern sind dabei eine öffentliche Abgabe ohne direkte Gegenleistung des Staates.
Bund, Kantone und Gemeinden treten in der Schweiz als Gemeinwesen auf. Um die verfassungsrechtlichen oder gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen, erhebt das Gemeinwesen Leistungen in Form von Naturallasten und öffentlichen Abgaben von den ihm unterstellten Personen. Die Naturallasten hat das Individuum persönlich zu erbringen, wie z.B. Leistung von Militär- und Feuerwehrdienst. Öffentliche Abgaben dagegen sind finanzielle Leistungen des Individuums an das Gemeinwesen. Sie werden unterteilt in Kausalabgaben und Steuern.
Kausalabgaben
Kausalabgaben werden vom Gemeinwesen für konkrete Gegenleistungen an das Individuum erhoben. Jede Zahlung an das Gemeinwesen ist also an eine konkrete, individuelle Gegenleistung für das Individuum gebunden. Die Erhebung von Kausalabgaben wird durch das Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip begrenzt. Die Kausalabgaben werden weiter aufgeteilt in:
- Ersatzabgabe: Eine finanzielle Leistung als Ersatz für eine Naturallast (z.B.: Militär- oder Feuerwehrpflichtersatz).
- Vorzugslast: Ausgleich eines Sondervorteils, der dem Bürger aus einer öffentlichen Einrichtung erwächst (z.B.: Kanalisationsanschluss, Wasser- und Elektrizitätsleitungen).
- Gebühr: Wird für bestimmte Amtshandlungen der Verwaltung erhoben (z.B.: Erteilen von Baubewilligungen) oder für die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung (z.B.: öffentliches Hallenbad, Spitalgebühren)
Steuern
Steuern sind im Gegensatz zu den Kausalabgaben voraussetzungslos geschuldet. Der Abgabepflichtige erhält keine konkret, individuelle Gegenleistung vom Gemeinwesen und muss die Steuer auch entrichten, wenn er die Leistungen, die daraus finanziert werden, nicht in Anspruch nimmt. Die Steuern werden eingeteilt in:
- Zwecksteuer: Für die Finanzierung bestimmter Abgaben (z.B.: Spielbankenabgabe)
- Allgemeine Steuer: Zur Deckung des Finanzbedarfs des Gemeinwesens (z.B.: Einkommenssteuer, Mehrwertsteuer, Stempelabgaben)
- Lenkungssteuer: Um das Verhalten von Personen zu lenken (z.B.: Alhohol- und Tabaksteuern)
Die Gemengsteuer bildet eine Kombination aus Steuer und Kausalabgabe. Der eine Teil besteht aus einem Entgelt für staatliche Leistungen oder Vorteile, der andere Teil besteht aus einer gegenleistungslos geschuldeten Abgabe. Als Beispiele sind die Hundesteuer und die Motorfahrzeugsteuer zu nennen (MÄUSLI-ALLENSPACH/OERTLI in Schweizerisches Steuerrecht, 2013, S.52).
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an MÄUSLI-ALLENSPACH/OERTLI in Schweizerisches Steuerrecht, 2013, S.52.