Bald ist es wieder an der Zeit, die Steuererklärung einzureichen. Wann genau dies der Fall ist, variiert von Kanton zu Kanton. Wer die Steuererklärung nicht rechtzeitig ausfüllen und einreichen kann, hat die Möglichkeit, eine Fristerstreckung zu beantragen.
Die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Wir haben für Sie die Abgabefristen ausgewählter Kantone in einer Übersicht zusammengestellt.
Kanton Aargau
- Natürliche Personen: bis 31. März 2021
- Juristische Personen: bis 30. Juni 2021
Kanton Basel-Stadt
- Natürliche Personen: bis 31. März 2021
- Juristische Personen: bis 30. Juni 2021
Kanton Bern
- Natürliche Personen: bis 15. März 2021
- Juristische Personen: bis 31. Juli 2021
Kanton Genf
- Natürliche Personen: bis 31. März 2021
- Juristische Personen: bis 30. April 2021
Kanton Luzern
- Natürliche Personen: bis 31. März 2021
- Juristische Personen: bis 31. August 2021
Kanton St. Gallen
- Natürliche Personen: bis 31. März 2021
- Juristische Personen: bis 30. Juni 2021
Kanton Tessin
- Natürliche Personen: bis 30. April 2021
- Juristische Personen: bis 30. Juni 2021
Kanton Zug
- Natürliche Personen: bis 30. April 2021
- Juristische Personen: bis 30. September 2021
Kanton Zürich
- Natürliche Personen: bis 31. März 2021
- Juristische Personen: bis 30. September 2021
Ihr Kanton ist nicht unter den aufgeführten? HIER finden Sie eine Übersicht über die Steuerfristen aller Kantone.
Fristerstreckung beantragen
Wissen Sie jetzt bereits, dass es Ihnen nicht möglich sein wird, die Steuererklärung rechtzeitig einzureichen? Dann sollten Sie unbedingt eine Fristerstreckung beantragen. Andernfalls drohen Ihnen nicht nur Ärger mit den Steuerbehörden, sondern auch steuerstrafrechtliche Konsequenzen. Je nachdem, in welchem Kanton Sie steuerpflichtig sind, muss die Erstreckung postalisch beantragt werden oder es besteht die Möglichkeit online einen Fristerstreckungsantrag einzureichen. Brauchen Sie Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung oder dem Beantragen einer Fristerstreckung? Unsere Experten stehen Ihnen jederzeit mit ihrem umfassenden Fachwissen zur Verfügung.
Findea hilft Ihnen dabei, die Vermögenssituation Ihrer Gesellschaft jederzeit überblicken zu können.