Niemand zahlt gerne Steuern und die Verlockung weniger anzugeben oder es ganz zu unterlassen ist gross. Wer es jedoch unterlässt, seine Vermögenswerte und Einkommen korrekt zu deklarieren, wird durch das Steuerstrafrecht sanktioniert. Wir zeigen Ihnen in unserer Beitragsserie die Grundpfeiler des Steuerstrafrechts in der Schweiz auf.
Steuern sparen geht auch legalEinleitend scheint es angemessen Begriffe zu unterscheiden, da sie unterschiedliche Folgen nach sich ziehen. Unter einer Steuervermeidung versteht man legale Methoden, welche dazu führen, dass die Steuerlast sinkt. Dazu gehören beispielweise Einzahlungen in die Pensionskasse oder in die dritte Säule, welche man vom steuerbaren Einkommen abziehen kann. Eine solche Steuervermeidung zieht keine negativen Folgen mit sich, nur positive: eine legal reduzierte Steuerlast. Ein anderer Begriff ist die Steuerumgehung. Gemäss Bundesgericht liegt sie vor, wenn «ungewöhnliches, sachwidriges oder absonderliches Vorgehen gewählt wird, welches unter den wirtschaftlichen Gegebenheiten als völlig unangemessen erscheint, sich dieses Vorgehen einzig mit der Absicht der Steuerersparnis erklären lässt und das ungewöhnliche Vorgehen auch tatsächlich zu einer Steuerersparnis führen würde.» Häufig werden Wohnungen günstig den Kindern vermietet, um die tieferen Mieteinnahmen und nicht den Eigenmietwert zu versteuern. Eine Steuerumgehung wird ebenfalls nicht strafrechtlich behandelt, es werden lediglich die umgangenen Steuern nachträglich eingefordert.SteuerhinterziehungAuf der anderen Seite sind die strafbaren Steuerdelikte. Zu den bekanntesten zwei gehören die Steuerhinterziehung sowie der Steuerbetrug, wovon wir nachfolgend die Hinterziehung erläutern werden. Die gesetzliche Grundlage zur Steuerhinterziehung findet sich in Art. 175ff. des Gesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG). Sie liegt vor, wenn Angaben zu Einkünften oder Vermögen unvollständig, falsch oder gar nicht angegeben werden. Es liegt aber keine Fälschung der eingereichten Belege vor. Dies muss entweder vorsätzlich oder fahrlässig geschehen. Ebenfalls Steuerhinterziehung begeht, wer als Quellensteuerpflichtiger Steuerabzüge nicht oder unvollständig vornimmt, eine unrechtmässige Rückerstattung oder einen ungerechtfertigten Erlass erwirkt. Es ist notwendig, dass aufgrund der gemachten Angaben zu wenig Steuern bezahlt wurden. Ansonsten liegt eine versuchte Steuerhinterziehung vor. Sowohl die versuchte als auch die vollendete Steuerhinterziehung werden lediglich als Übertretung klassifiziert und es wird eine Busse ausgesprochen. Es gibt bei der Steuerhinterziehung jedoch die Möglichkeit der straflosen Selbstanzeige, welche die Busse entfallen lässt oder zumindest mildert. Die versuchte Steuerhinterziehung verjährt nach 6 Jahren und die vollendete nach 10 Jahren. Danach kann keine Strafverfolgung mehr stattfinden.Mehr zur Abgrenzung zum Steuerbetrug und anderen Delikten erfahren Sie im nächsten Beitrag.Private Steuererklärung leicht gemacht – mit taxeaSie können Ihre private Steuererklärung mittels unserer Steuerapp taxea ganz einfach erstellen lassen. Mehr zu taxea erfahren sie hier www.taxea.ch