Am 21. März 2018 hat der Bundesrat die Botschaft zur Steuervorlage 17 (SV17) verabschiedet. Damit reagiert er auch auf internationale Entwicklungen im Bereich der Unternehmenssteuern und will die Standortattraktivität der Schweiz für Unternehmen verbessern. Die Ausgangslage der Vorlage, ihre Ziele und welche Anpassungen gemäss Botschaft dafür konkret vorgenommen werden, erläutern wir Ihnen in unserer Serie zur Steuervorlage 17.
Schweiz droht im Steuerwettbewerb hinterherzuhinkenDer Gesetzgeber arbeitet zurzeit an der Steuervorlage 17, die nach der Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III (USR III) vor einem Jahr dringend nötig wurde. Denn die aktuelle Rechtslage entspricht nicht mehr internationalen Standards und schmälert die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz. In vielen Ländern weltweit und auch in Europa werden die Unternehmenssteuern gesenkt, um attraktiver für Firmen zu sein. Ausserdem steht die Schweiz durch ihre Steuerprivilegien für internationale Firmen auch auf der grauen Liste der EU sowie der OECD und droht im internationalen Steuerwettbewerb den Anschluss zu verlieren.Gesetzgeber hat Handlungsbedarf erkanntDer Bundesrat hat die Dringlichkeit aber erkannt und sandte bereits im September 2017 die Steuervorlage 17 in die dreimonatige Vernehmlassung. Ende Januar 2018 wurden die Eckwerte der Botschaft festgelegt und bereits zwei Monate später wurde am 21. März auch die Botschaft dazu verabschiedet. Das Parlament kann die SV17 frühestens in seiner Herbstsession verabschieden und sollte dann kein Referendum ergriffen werden, würden erste Teile bereits anfangs 2019 in Kraft treten.Welche Anpassungen gemäss dem Gesetzesentwurf vorgenommen werden, erfahren Sie im zweiten Teil unserer Serie.Findea hilft Ihnen dabei, Ihre Steuern einfach und unproblematisch zu halten.