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Vernehmlassung zur Steuervorlage 17 – Teil 1: Die Anpassungen

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Vernehmlassung zur Steuervorlage 17 – Teil 1: Die Anpassungen

An seiner Sitzung vom 6. September 2017 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Steuervorlage 17 eröffnet. Nachdem zu Beginn des Jahres die Unternehmenssteuerreform III (USR III) abgelehnt wurde, wird nun also ein neuer Anlauf gestartet. Denn trotzt der Ablehnung an der Urne ist eine Reform dringend nötig. Die aktuelle Unternehmensbesteuerung ist nicht mehr mit den internationalen Standards vereinbar, was sich negativ auf die Standortattraktivität der Schweiz auswirkt. Dieses Problem soll mit der Steuervorlage 17 behoben werden. Die Vernehmlassung dauert drei Monate und endet am 6. Dezember 2017. In diesem ersten Beitrag werden die Anpassungen thematisiert. Ein zweiter Beitrag ist den Auswirkungen gewidmet, welche die Steuervorlage 17 mit sich bringen würde.

Unveränderter Bedarf der SteuerreformDie Unternehmenssteuerreform III wurde im Februar mit 59.1% der Stimmen abgelehnt. Bereits da war klar, dass es möglichst rasch eine neue Vorlage braucht. Bundesrat Maurer, Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD), sagte damals noch, eine neue Vorlage sei nicht vor Ende Jahr zu erwarten. Nun ging jedoch bereits am 6. September die neue Steuervorlage 17 in die Vernehmlassung. Dies verdeutlicht die hohe Dringlichkeit dieser Reform. Die geltende Unternehmensbesteuerung der Schweiz genügt nämlich den internationalen Anforderungen nicht mehr. Dies schwächt die Standortattraktivität der Schweiz und erzeugt politischen Druck aus dem Ausland.Die konkreten AnpassungenDie Steuervorlage 17 entstand also unter hohem Zeitdruck. Der Bundesrat lässt in seiner Medienmitteilung verlauten, dass die Kritik an der Unternehmenssteuerreform III in der neuen Steuervorlage 17 berücksichtigt wurde. Konkrete Anpassungen, welche die Steuervorlage 17 nun mit sich bringen würde sind z.B., dass es kantonale Patentboxen geben wird. Dies bedeutet, dass künftig der Gewinn aus Patenten und vergleichbaren Rechten vom restlichen Gewinn getrennt und tiefer besteuert wird. Die maximale Entlastung, welche genehmigt werden darf, beträgt 90%. Zudem soll die Dividendenbesteuerung für natürliche Personen auf Stufe Bund und Kantonen auf 70% erhöht werden. Die Kantone selbst können sogar noch weitere Erhöhungen vorsehen. Ferner soll der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer von 17% auf 20.5% erhöht werden.Eine Liste aller Anpassungen finden Sie hier.Findea hilft Ihnen dabei, Ihre Steuern einfach und unkompliziert zu halten.

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