Die Patentbox dient dazu Gewinne auf Produkten, welche auf einem Patent basieren, steuerlich zu begünstigen. Durch Steuervorteile sollen Investitionen in Forschung- und Entwicklung gefördert werden.
Die Schweiz hat in vielen Bereichen eine Vorreiterrolle was Innovation anbelangt. Beispielsweise in der Maschinen- oder Uhrenindustrie sowie im Pharmabereich. Um Innovation sowie Forschung und Entwicklung hierzulande weiter zu begünstigen, hat der Gesetzgeber am 1. Januar 2020 die Patentbox in Kraft gesetzt.
Patentbox in der Schweiz
Das Konzept der Patentbox wurde durch die OECD im Rahmen der BEPS-Massnahmen neu definiert. In den Schweizer Kantonen besteht seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) am 1. Januar 2020 ebenfalls die Möglichkeit von Patentboxen zu profitieren. Bei einer sogenannten Patentbox handelt es sich um steuerliche Begünstigungen für Erträge aus in- oder ausländischen Patenten. Durch die auf diese Weise gewährten Steuervorteile soll ein Anreiz für in der Schweiz steuerpflichtige Firmen geschaffen werden, in Forschung und Entwicklung zu investieren. Die Möglichkeit hohe Investitionen und Kosten für Patente durch Steuerbegünstigungen wieder wettmachen zu können, gibt Unternehmen einen Forschungsanreiz. Auf diese Weise soll die Wettbewerbsfähigkeit des Produktions- und Forschungsstandorts Schweiz gestärkt werden.
Kantonale Unterschiede
Auf Erträgen, welche auf dem Reingewinn aus Patenten anfallen, besteht die Möglichkeit, eine Steuerermässigung zu beantragen. Möglich ist eine Reduktion von bis zu 90 Prozent, wobei die Festlegung des konkreten Maximalabzugs den Kantonen überlassen ist. Dementsprechend variiert die tatsächliche Höhe der Steuerbegünstigung in den verschiedenen Kantonen massiv. Während beispielsweise die Kantone Basel und Zürich den Maximalabzug erlauben, sind im Krypto-Valley Luzern zum jetzigen Zeitpunkt lediglich Reduktionen bis 10 Prozent möglich.
Patentbox und Startups
Ein Vorteil der Regelung besteht darin, dass theoretisch nicht nur Grosskonzerne davon profitieren können, sondern auch innovative Startups und unter Umständen sogar Privatpersonen. Denn antragsberechtigt sind alle in der Schweiz steuerpflichtigen Personen und Unternehmen. Sind die Kriterien der Patentbox erfüllt, liegt also insbesondere ein zulässiges schweizerisches oder gleichwertiges ausländisches Patent vor, wird die Vergünstigung gewährt. Allerdings sind die mit dem Patent und der veränderten Besteuerung verbundenen Kosten für Startups kaum tragbar, weswegen bisher faktisch nur grosse Unternehmen von der Vergünstigung profitieren.
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