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Was ist die Heiratsstrafe?

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Was ist die Heiratsstrafe?

Mit dem politischen Schlagwort „Heiratsstrafe“ wird die steuerliche Schlechterstellung von Ehepaaren gegenüber unverheirateten Paaren kritisiert. Eine Volksinitiative will diese Ungleichbehandlung nun endgültig abschaffen.

Die Heiratsstrafe

Auf kantonaler Ebene wurde die steuerliche Ungleichbehandlung von verheirateten Paaren gegenüber Konkubinatspaaren bereits 1984 durch einen Bundesgerichtsentscheid behoben. Auf eidgenössischer Ebene besteht die Benachteiligung von Ehepaaren aber bis heute noch und beträgt weit über 10%. Von dieser Mehrbelastung sind schätzungsweise 80‘000 Ehepaare betroffen. Ausserdem bekommt ein verheiratetes Rentnerpaar von der AHV maximal 150% der Maximalrente ausbezahlt. Bei einem unverheirateten Rentnerpaar erhalten beide jeweils die volle Rente.

Volksinitiative "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe"

Eine aktuelle Volkinitiative fordert nun die komplette Beseitigung der sog. Heiratsstrafe. Sowohl bei den Steuern als auch bei den Sozialversicherungsabgaben sollen verheiratete Paare mit unverheirateten gleichgestellt werden. Das Verbot der Ungleichbehandlung von Ehe- und Konkubinatsaaren soll hierzu in die Verfassung geschrieben werden. Befürworter argumentieren, dass die momentane Gesetzgebung unfair ist und sie damit die Familie als Grundstein unserer Gesellschaft schwächt. Zudem sei eine Umsetzung der Initiative ohne höheren bürokratischen Aufwand möglich. Die Gegner der Initiative wenden hingegen ein, dass bei einer Annahme in erster Linie Familien mit einem hohen Einkommen profitieren würden. Ausserdem behaupten sie, dass bei den Sozialversicherungsabgaben gar keine Benachteiligung von Ehepaaren vorherrscht. Die Abstimmung über die Volksinitiative findet am 28. Februar 2016 statt.

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