Ein Steuerruling ist ein Vorabentscheid, in dem sich die Steuerbehörden zu einem bestimmten Sachverhalt äussern. Um strafrechtlichen Konsequenzen vorzubeugen, können Privatpersonen und Unternehmen vorgängig die Einschätzung der zuständigen Behörden zu einer steuerrechtlichen Frage einholen.
Beinahe jede Entscheidung von Privatpersonen oder Unternehmen hat steuerrechtliche Konsequenzen. Das Steuerrecht jedoch regelt nicht jeden einzelnen dieser Sachverhalte, sondern ist offen und flexibel ausgestaltet. Dieser Umstand führt dazu, dass bis zur tatsächlichen Anwendung der steuerrechtlichen Vorschriften auf eine konkrete Situation unklar ist, wie die Steuerbehörden entscheiden werden. Unsicherheiten und Unklarheiten sind die Folge. Um diesem Problem entgegenzuwirken, kennt das Schweizer Steuerrecht das Instrument des Steuerrulings.
Was ist ein Steuerruling?
Ein Steuerruling oder Vorbescheid ist eine vorgängig eingeholte und verbindliche Auskunft der Steuerbehörden. Wenn also beispielsweise eine Firma nicht weiss, ob sie einen bestimmten Vermögenswert versteuern muss, fragt sie vor Einreichung der Steuererklärung bei der zuständigen Behörde nach. Verneint die Behörde die Steuerpflicht, drohen dem Unternehmen bei fehlender Versteuerung keine Konsequenzen, auch wenn sich später herausstellt, dass die Auskunft nicht korrekt war. Zweck des Steuerrulings ist es Rechtssicherheit zu schaffen.
Anforderungen an das Steuerruling
Ganz so einfach ist die Sache dann aber doch nicht. Damit das Steuerruling Gültigkeit erlangt, müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein. Der betroffene Steuerpflichtige wie auch die Steuerbehörden sind an die Steuergesetze und -verordnungen gebunden. Ausserdem muss der Steuerpflichtige den Sachverhalt, zu dem er eine Auskunft will, detailliert und wahrheitsgetreu darlegen. Die Steuerbehörde wiederum muss in ihrem Vorentscheid den Namen des Steuerpflichtigen nennen und den Sachverhalt, die rechtliche Einordnung sowie ihren Entscheid umfassend begründen. Es ist Unternehmen zu empfehlen die Anfrage durch einen Steuerexperten oder Fachanwalt vornehmen zu lassen, damit das Ruling nicht im Nachhinein auf Basis mangelhafter Sachverhaltsdarstellung verworfen werden kann.
Verbindlichkeit des Steuerrulings
Die Verbindlichkeit des Rulings ist nach Massgabe von Art. 5 Abs. 3 BV zu beurteilen, das bedeutet es muss dem Grundsatz von Treu und Glauben entsprechen. Zwar ist ein Ruling grundsätzlich als verbindlich zu betrachten, jedoch nur insoweit die Richtigkeit der Auskunft vorbehaltlos zugesichert wurde und die Unrichtigkeit für den Empfänger nicht erkennbar ist. Ausserdem bietet das Ruling keinen Schutz, wenn es nach dem Vorbescheid zu Änderungen der anwendbaren Rechtsnormen kommt.
Fazit
Das Steuerruling ist ein Rechtskonstrukt, welches die Kommunikation zwischen den Steuerpflichtigen und den Steuerbehörden erleichtert und Rechtssicherheit schafft. Durch einen vereinfachten Austausch können zeitnah sachgerechte Lösungen gefunden werden. Auch gegenüber einem Steuerruling empfiehlt es sich jedoch Vorsicht walten zu lassen. Im Zweifelsfall gilt es einen Steuerexperten zu konsultieren, um finanzielle und strafrechtliche Konsequenzen zu verhindern.
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