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Wer muss Steuern bezahlen? Das Steuersubjekt der Einkommenssteuer

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Wer muss Steuern bezahlen? Das Steuersubjekt der Einkommenssteuer

Die Einkommenssteuer kann in der Schweiz vom Bund, den Kantonen und den Gemeinden erhoben werden (Art. 128 Abs. 1 BV). Wer genau steuerpflichtig ist – die Frage nach dem Steuersubjekt der Einkommenssteuer – stellt dieser Blogbeitrag in einem Überblick dar.

Als Steuersubjekt der Einkommenssteuer gelten alle natürlichen Personen, damit sind grundsätzlich alle Menschen unabhängig von ihrem Alter steuerpflichtig. Die juristischen Personen (z.B. Aktiengesellschaften) zahlen hingegen die Gewinnsteuer.Es gilt zu beachten, dass Einzelunternehmungen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften nicht steuerpflichtig sind, weil sie keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen. Der Gewinn aus diesen Unternehmen wird direkt vom Anteilsinhaber als Einkommen versteuert (Art. 10 DBG).Eine natürliche Person ist an einem bestimmten Ort steuerpflichtig, wenn sie zu diesem entweder eine persönliche oder eine wirtschaftliche Beziehung aufweist.Persönliche ZugehörigkeitAm Ort der persönlichen Zugehörigkeit darf das Gemeinwesen (z.B. die Gemeinde) die Einkommenssteuer von der natürlichen Person erheben. Dieser Ort ist normalerweise der Wohnsitz (Art. 3 DBG). Eine persönliche Zugehörigkeit kann auch durch einen steuerrechtlichen Aufenthalt entstehen. Dies ist der Fall, wenn sich die Person mehr als 30 Tage in der Schweiz aufhält und eine Erwerbstätigkeit ausübt oder wenn sie keine Erwerbstätigkeit ausübt, aber länger als 90 Tage in der Schweiz verweilt. Beispiel: Ein Student aus Frankreich, der in Paris seinen Wohnsitz hat und für drei Wochen die Schweiz bereist und dabei keine Erwerbstätigkeit ausübt, wird nicht steuerpflichtig.Wirtschaftliche ZugehörigkeitSteuerpflichtig wird eine natürliche Person auch dann, wenn sie aufgrund von wirtschaftlichen Beziehungen zur Schweiz eine wirtschaftliche Zugehörigkeit begründet. Eine natürliche Person ist in der Schweiz steuerpflichtig, wenn sie:

  • In der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausübt (Art. 5 DBG);
  • Als Verwaltungsrat oder Geschäftsleitungsmitglied in einem Schweizer Unternehmen mit Sitz in der Schweiz arbeitet;
  • Inhaber oder Teilhaber von Geschäftsbetrieben in der Schweiz sind (Art. 4 DBG).

Beispiel: Der Student aus Frankreich arbeitet während seiner Reise durch die Schweiz in verschiedenen Restaurants und bekommt dafür einen Lohn. Er wird für seinen Lohn aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit steuerpflichtig.Was alles zum Einkommen zählt – die Frage nach dem Objekt der Einkommenssteuer – beantwortet dieser Blogbeitrag.

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