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Wie könnte die Abschaffung des Eigenmietwerts aussehen?

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Wie könnte die Abschaffung des Eigenmietwerts aussehen?

Wer in einer eigenen Wohnung oder Haus wohnt, versteuert den Eigenmietwert als steuerbares Einkommen. Die Höhe entspricht der Miete, die das Objekt einbringen würde. Der Eigenmietwert wird von vielen Seiten als ungerecht empfunden und steht deshalb seit Längerem in der Kritik. Nun hat das Parlament einen neuen Versuch gestartet, um ihn abzuschaffen. Mit ihm würden aber wohl andere Steuerabzüge auch wegfallen.

Der bei Immobilieneigentümern verhasste Eigenmietwert könnte bald abgeschafft werden. In der Vergangenheit gab bereits mehrere Anläufe für einen Systemwechsel, welche meistens aber daran scheiterten, dass Steuerabzüge für Unterhaltskosten oder Hypothekarzinsen beibehalten werden sollten, wodurch Eigentümer gegenüber Mietern bevorteilt worden wären. Jetzt scheint es, als ob sich die betroffenen Parteien zu einem Kompromiss durchringen könnten.Die Wirtschaftskommission des Ständerats hat ihren Vorschlag zur Abschaffung des Eigenmietwerts und die dazugehörigen Stellungnahmen publiziert. Sie will den Eigenmietwert auf selbstbewohntem Wohneigentum am Hauptwohnsitz abschaffen. Für Zweitwohnungen soll dieser jedoch bestehen bleiben, wodurch Einbussen in davon stark betroffenen Kantonen wie Graubünden oder dem Wallis vermieden werden sollen. Gleichzeitig würden auch die Unterhaltsabzüge und auf Bundesebene die Energiesparabzüge wegfallen. Bezüglich der künftigen Behandlung der Hypothekarschuldzinsen schlug die Wirtschaftskommission fünf verschiedene Varianten vor, wovon alle mindestens noch einen zehnjährigen Schuldzinsabzug für Ersterwerber enthalten. Unter dem aktuellen Recht können die Schuldzinsen der Hypothek als Ausgleich zum Eigenmietwert noch von den Steuern abgezogen werden, was jedoch ein Anreiz darstellt, diese Schulden nicht zu begleichen und einer der Gründe für die hohe Hypothekarverschuldung von Schweizer Haushalten ist.Auf den Vorschlag der Wirtschaftskommission folgt nun der Gesetzesentwurf und die parlamentarische Behandlung. Sollten sich die Parteien einig werden und die Gesetzesänderung zustandekommen, könnte noch ein Referendum ergriffen werden, weshalb mit einem Inkrafttreten des neuen Systems frühestens per 2022 oder 2023 zu rechnen wäre.Private Steuererklärung leicht gemacht – mit taxeaSie können Ihre private Steuererklärung mittels unserer Steuerapp taxea ganz einfach erstellen lassen. Mehr zu taxea erfahren sie hier www.taxea.ch

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