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Zürcher sagen Ja zur Geschäftsverlustverrechnung bei der Grundstücksgewinnsteuer

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Zürcher sagen Ja zur Geschäftsverlustverrechnung bei der Grundstücksgewinnsteuer

Geschäftsverluste dürfen in der Schweiz von der Grundstücksgewinnsteuer abgezogen werden. Zürich war bis anhin der einzige Kanton, in dem dies nicht möglich ist. Das Zürcher Stimmvolk hat am 10. Juni 2018 nun darüber abgestimmt, ob dies geändert werden soll und 53.6 % der Abstimmenden befürworteten die Vorlage. Der Gesetzesänderung geht aber ein langer Weg voraus.

In sämtlichen Kantonen der Schweiz ausser Zürich dürfen Unternehmen ihre Betriebsverluste an die Grundstückgewinnsteuer anrechnen lassen. Ausserkantonale Unternehmen konnten ihre Verluste aber trotzdem mit in Zürich erzielten Grundstücksgewinnsteuern verrechnen, nur solche mit Sitz in Zürich nicht. Dieser Praxis liegt ein Bundesgerichtsentscheid zum Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung zugrunde. Diese ungleiche Behandlung für Unternehmen mit Sitz im Kanton Zürich wurde vom Zürcher Verwaltungsgericht 2010 für verfassungswidrig erklärt, da sie durch ihren Standort systematisch benachteiligt sind. Das Urteil wurde an das Bundesgericht weitergezogen, welches die Behandlung nicht für verfassungswidrig hielt.Trotzdem wurde im Sinne der Rechtsgleichheit im April 2013 vom Zürcher Regierungsrat eine Gesetzesänderung angestossen, durch die auch innerkantonale Unternehmen eine Verlustverrechnung bei der Grundstücksgewinnsteuer machen können. Es folgte eine Vernehmlassugen, in welchen sich besonders die Gemeindesteuerämter negativ über die Vorlage äusserten, da sie mit hohen Steuereinbussen rechneten. Die daraufhin vorgenommenen Berechnungen ergaben, dass keine hohen Einbussen zu erwarten seien. So wurde die Vorlage im Oktober 2017 vom Kantonsrat abgesegnet, woraufhin die Alternative Liste das Referendum ergriff, welches zur Volksabstimmung am 10. Juni 2018 führte. Die Abstimmung wurde vom Zürcher Stimmvolk angenommen, die Städte Zürich und Winterthur, welche mit den grössten Einbussen zu rechnen haben, lehnten die Vorlage jedoch ab.Dank dem Ja zur Gesetzesänderung können fortan auch Unternehmen mit Sitz im Kanton Zürich ihre Betriebsverluste mit der Grundstücksgewinnsteuer verrechnen. Durch diese Änderung werden sie ausserkantonalen Unternehmen  rechtlich gleichgestellt, da sie nicht mehr durch ihren Standort steuerlichen Nachteilen unterliegen.Steuererklärung für Firmen leicht gemacht – mit taxeaSie können die Steuererklärung Ihrer Firma mittels unserer Steuerapp taxea ganz einfach erstellen lassen. Mehr zu taxea erfahren sie hier www.taxea.ch

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