Am 12. Februar wurde die Unternehmenssteuerreform III (USR III) mit 59.1% der Stimmen und einem Nein von 22 Kantonen, deutlich abgelehnt. Dies, obwohl der Bundesrat und alle Kantonen die USR III befürworteten. Besonders für den grössten und wichtigsten Finanzplatz der Schweiz könnte dieses Resultat schwere Folgen nach sich ziehen.
Inhalt der USR IIIDie USR III entstand vor dem Hintergrund, dass die Schweiz der EU am 14. Oktober 2014 zusicherte, die bevorzugte Besteuerung der Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaften auf kantonaler Ebene zu beenden. Dadurch sollte die Gleichbehandlung von in- und ausländischen Unternehmen sowie eine Harmonisierung des schweizerischen Steuersystems mit jenen der EU und den Leitlinien der OECD erreicht werden. Durch neue Steuersenkungen und -privilegierungen sollte die Standortattraktivität erhalten und der Steuerausfall minimiert werden.Mögliche LösungenEinfache Lösungen auf komplexe Probleme gibt es kaum. Klar ist, dass der Bund möglichst rasch eine neue Steuerreform vorschlagen will und muss. Zwischenzeitlich ist es jedoch denkbar, dass es zu einem verstärkten Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen kommen könnte, welche eigenständig die Gewinnsteuer für Unternehmen senken. Dabei hat der Kanton Zürich dahingehend einen Nachteil, dass er stark auf die Unternehmenssteuern angewiesen ist und die Steuersätze deshalb wohl kaum gleich stark senken kann, wie andere Kantone. Im Fall der Annahme der USR III war geplant, den für Unternehmen geltenden Gesamtsteuersatz von 21.1% auf 18.2% zu senken. Ferner haben auch die Finanzdirektoren von Stadt und Kanton andere Ansichten, wie vorgegangen werden soll. Befürworter der USR III fordern jedoch, dass der Kanton die Unternehmenssteuer nun stark senken muss um wettbewerbsfähig zu bleiben.