Am 17. Januar 2018 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum. Konkret schlägt der Gesetzesentwurf die Umwandlung von Inhaberaktien zu Namensaktien vor, sowie ein Sanktionssystem für Pflichtverletzungen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 24. April 2018.
Die EmpfehlungenDas “Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes”, kurz Global Forum, ist darum bemüht, dass die Umsetzung der internationalen Standards zum Informationsaustausch auf Ersuchen und zum automatischen Informationsaustausch auf internationaler Ebene in einheitlicher Weise geschieht. Dazu überprüft das Global Forum die Umsetzung in den teilnehmenden Ländern, was in zwei Phasen geschieht. Am 26. Juni 2016 wurde der Bericht zur Phase 2 der Länderüberprüfung der Schweiz publiziert. Dieser enthält verschiedene Empfehlungen, welche die Transparenz bei juristischen Personen sowie den Informationsaustausch betreffen.Der GesetzesentwurfAm 17. Januar 2018 eröffnete der Bundesrat nun das Vernehmlassungsverfahren für den Gesetzesentwurf, welcher diese Empfehlungen umsetzen soll. Konkret wird die Umwandlung der Inhaberaktien in Namenaktien vorgeschlagen sowie ein Sanktionssystem für den Fall, dass Aktionären ihre Pflicht zur Meldung von wirtschaftlich berechtigten Personen nicht nachkommen oder falls Gesellschaften ihre Pflicht zur Führung von Verzeichnissen über Aktionäre und wirtschaftlich berechtigte Personen verletzen. Zudem soll im Gesetz festgehalten werden, dass Behörden und Finanzintermediäre in die Verzeichnisse Einsicht nehmen dürfen, soweit es der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgabe dient. Fernern enthält der vorgeschlagene Gesetzesentwurf Bestimmungen betreffend die Vertraulichkeit von Amtshilfeersuchen und die Partei- und Prozessfähigkeit von Parteien, über welche in einem Amtshilfeverfahren Informationen verlangt werden.Weiter Informationen finden Sie hier.Findea hilft Ihnen dabei, Ihre Steuern einfach und unproblematisch zu halten.