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DBG-Änderung wegen Coronavirus auf Eis gelegt

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DBG-Änderung wegen Coronavirus auf Eis gelegt

Wegen der «ausserordentlichen Lage» zur Bekämpfung des Coronavirus findet die Volksabstimmung vom 17. Mai 2020 nicht statt. Davon betroffen ist auch die Änderung des Bundesgesetzes der direkten Bundessteuern (DBG) über die steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten.

Vorgesehene Änderung

Die geplante Änderung des Bundesgesetzes über die direkten Bundessteuern (DBG) hat das Ziel dem Fachkräftemangel in der Schweiz entgegenzuwirken und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Dieses Ziel soll erreicht werden durch eine Erhöhung des steuerlich möglichen Abzugs für die Kosten der Drittbetreuung von Kindern. Der zulässige Abzug pro Kind soll von 10'100 CHF auf 25'000 CHF erhöht werden. Durch die damit einhergehende Vergünstigung von Hütediensten und Krippeplätzen sollen vor allem gut ausgebildete Frauen motiviert werden eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen.

Referendum ergriffen

Die zur Diskussion stehende Änderung wurde am 27. September 2019 beschlossen. Gegen den Vorschlag hat die SP das Referendum ergriffen, welches am 27. Januar 2020 zustande gekommen ist. Aus diesem Grund sollte die bevorstehende Änderung am 17. Mai 2020 zur Volksabstimmung gelangen. Kritisiert wird von der SP, dass Familien mit tiefen Einkommen nicht von der Vorlage profitieren würden. Auch die GLP und die Grünen lehnen die Änderung mit der Begründung ab, nur die reichsten Familien hätten einen Vorteil davon. Denn von den 350 Millionen an Steuereinnahmen, welche durch den höheren Abzug wegfallen, stammen 250 Millionen aus Haushalten mit einem Bruttoeinkommen von über 150'000 CHF.

Verschiebung wegen Coronavirus

Der Bundesrat hat am 18. März 2020 beschlossen, dass die Volksabstimmung vom 17. Mai 2020 nicht wie geplant durchgeführt wird. Daher finden die Abstimmungen über die Begrenzungsinitiative, die Änderung des Jagdgesetzes und eben die DBG-Änderung über die steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten zu einem späteren Zeitpunkt statt. Wann dies der Fall sein wird ist noch unklar. Der Bundesrat hat angekündigt bis Ende Mai 2020 zu entscheiden, ob die nächste Volksabstimmung vom 27. September 2020 stattfindet und über welche Vorlagen dann entschieden wird.

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