Das Handelsregister in der Schweiz ermöglicht primär Vertrauensschutz und Verkehrssicherheit, erfüllt aber auch noch andere Funktionen.
Die Publizitätsfunktion des Handelsregister
Durch die amtliche Feststellung und Veröffentlichung von erheblichen Tatsachen schafft das Handelsregister Vertrauensschutz und Verkehrssicherheit. Diese Funktion ist vergleichbar mit derjenigen des Grundbuches im Grundstückverkehr. Jeder Kanton verfügt über ein selbständiges Handelsregister, in welchem gesellschaftsrechtliche Daten eingetragen werden. Die Eintragungen sind gesetzlich geregelt und mit Rechtswirkungen verbunden.Die Einträge bieten einen wichtigen Einblick in die verschiedenen Verhältnisse eines Unternehmens. Aus dem Handelsregister ist bswp. ersichtlich wer für die Schulden des Unternehmens haftet, wie die Vertretungsverhältnisse ausgestaltet sind, welchen Zweck die Gesellschaft hat und auch wo sich der Sitz befindet.
Anknüpfungs- und Rechtsdurchsetzungsfunktion sowie Identifikationsfunktion
Eine Eintragung in das Handelsregister ist mit bestimmten Rechtsfolgen verbunden. Wer von der Anknüpfungsfunktion Gebrauch macht, trägt sich freiwillig in das Register ein, um den entsprechenden Rechtsfolgen zu unterliegen. Eine Eintragung wirkt sich positiv auf die Bereiche Kreditfähigkeit und Firmenschutz eines Unternehmens aus.Das Handelsregisteramt überprüft jeden einzutragenden Sachverhalt auf seine Rechtmässigkeit und erhöht so die Rechtssicherheit. Die Eintragungen dürfen nicht gegen zwingendes Recht verstossen und unterstützen so die Einhaltung des Rechts und fördern die Rechtsdurchsetzung.Jedes neue einzutragende Unternehmen erhält eine einmalige und einheitliche Unternehmensidentifikationsnummer (UID). Die UID ist ebenfalls im Handelsregistereintrag ersichtlich.