Ein Geschäftsjahr umfasst gewöhnlich zwölf Monate, genau wie das Kalenderjahr. In Zusammenhang mit der Gründung eines Unternehmens muss dies aber nicht zwingend der Fall sein.
Im ersten Jahr nach abgeschlossener Gründung kann der Neuunternehmer wählen, ob er ein Kurz- oder ein Langjahr als Geschäftsjahr will.Beispiel: Das Gründungsdatum fällt auf den 1. Juli. Der Jungunternehmer kann wählen, ob er ein Kurzjahr (6 Monate) oder ein Langjahr (18 Monate) als erstes Geschäftsjahr haben möchte.Aus steuerlichen Überlegungen kann es sich lohnen ein Langjahr zu wählen, da die Aufbauphase häufig mit zahlreichen Investitionen verbunden ist. Diese können in der Steuererklärung mit den Einkünften verrechnet werden.Für den einzelnen Fall bestimmt das jeweilige kantonale Steuerrecht wie lange das erste Geschäftsjahr maximal dauern darf. Im Kanton Zürich sind es beispielsweise 23 Monate.