Verwertungsgesellschaften haben zum Zweck die Urheberrechte von einer grossen Zahl von Inhabern zu schützen. Verwertungsgesellschaften sind private Einrichtungen nehmen aber in vielen Ländern eine öffentliche Aufgabe wahr.
Aufgaben der Verwertungsgesellschaften
Die Verwertungsgesellschaften setzen sich dafür ein, dass alle Kulturschaffenden für die Nutzung ihrer Werke fair entschädigt werden. Dafür werden von den Nutzern Tarife erhoben und anschliessend durch die Gesellschaften an die Künstler vergütet. Grundlage für die Erfüllung dieser Aufgaben bildet das Urheberrechtsgesetz. Die bekanntesten Verwertungsgesellschaften in der Schweiz sind ProLitteris und SUISA.
Rechnung von einer Verwertungsgesellschaft erhalten - was ist zu tun?
Die Urheber von Werken haben aufgrund des Urheberrechtsgesetzes Anspruch auf eine angemessene Vergütung bei Nutzung ihrer Werke. Die Gesellschaften sind berechtigt die Interessen der Urheber gegenüber einzelnen Firmen geltend zu machen. Dies hat zur Folge, dass viele Firmen eine Rechnung von einer dieser Gesellschaften erhalten, weil sie urheberrechtlich geschützte Werke zum Beispiel mit einem Kopierer vervielfältigen oder in betriebsinternen Netzwerken verwenden. Die Rechnung ist auch dann zu bezahlen, wenn gar keine urheberrechtlich geschützten Werke hergestellt, gespeichert oder weiterverbreitet werden. Bereits die Möglichkeit mittels eines Kopiergerätes urheberrechtlich geschützte Werke zu kopieren löst die Pflicht zur Zahlung einer Vergütung aus. Die Höhe der Vergütung hängt davon ab, zu welcher Branche ein Unternehmen gehört und wie viele Mitarbeiter beschäftigt werden. Sofern in einem Betrieb kein Gerät vorhanden ist, mit dem Vervielfältigungen getätigt werden können, so ist eine Erklärung auszufüllen und die Vergütungspflicht entfällt.