Spätestens seit den Offenlegungen von Bradley Birkenfeld und der daraufhin eingeleiteten Untersuchung gegen die Schweizer Grossbank UBS hat das sogenannte Whistleblowing auch hierzulande an Bedeutung gewonnen.
Whistleblowing und Hinweisgeberschutz
Als Whistleblowing wird die Offenlegung von geheimen oder geschützten Informationen gegenüber der Öffentlichkeit bezeichnet. Die Whistleblower, also die offenlegenden Personen, unterstehen dem Hinweisgeberschutz. Dabei handelt es sich gemäss OECD um Rechtsschutz vor diskriminierenden oder disziplinarischen Massnahmen für Mitarbeiter, die den zuständigen Behörden in gutem Glauben und aus triftigen Gründen Vergehen jeglicher Art im Zusammenhang mit ihrem Arbeitsplatz offenlegen. Wer also zu Recht Missstände am Arbeitsplatz bekannt macht, verdient gesetzlichen Schutz vor Entlassung oder anderen drohenden negativen Konsequenzen.
Hinweisgebersysteme
Sowohl staatliche Behörden als auch Firmen selbst haben Hinweisgebersysteme oder -stellen eingerichtet, welche die Meldung von Unstimmigkeiten am Arbeitsplatz erleichtern. In den USA beispielsweise wurden zudem verschiedene Whistleblower-Programme ins Leben gerufen. Durch die Beteiligung des Whistleblowers in Form einer Prämie von 10 – 30 Prozent des eingenommenen Betrages soll die Motivation Missstände zu melden erhöht werden. Derartige Hinweisgebersysteme tragen massgeblich dazu bei Vergehen von Firmen aufzudecken. Dies vor allem, weil ein Grossteil der Missstände erst durch unternehmensinterne Personen bekannt werden. Betrugsfälle im Zusammenhang mit Geschäften etwa werden in rund 53 Prozent der Fälle von Mitarbeitern gemeldet. Verschiedene Studien haben gezeigt, dass Unternehmen auch von internen Hinweisgebersystemen profitieren können, denn auf diese Weise können Missstände frühzeitig behoben und Klagen verhindert werden.
Rechtlicher Status Quo
Trotz der steigenden Bedeutung von Whistleblowing und Hinweisgebersystemen sind diese in der Schweiz noch vergleichsweise wenig geregelt. Es besteht hierzulande keine Pflicht für Unternehmen zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems. Jedoch gibt es verschiedene Soft Law Regulierungen und internationale Standards, welche Firmen beachten dürfen oder müssen. Spezielle Regeln gelten zudem für Unternehmen, welche dem Sorbanes-Oxley Act unterstehen. Trotz dem geringen Regulierungsgrad bietet das geltende Recht Whistleblowern einen gewissen Schutz. Denn wer eine Meldung in gutem Glauben macht, ist vor dem Vorwurf der Illoyalität und dem Verleumdungsvorwurf geschützt. Zudem haben Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiter und müssen bei erfolgter Meldung die datenschutzrechtlichen Regulierungen beachten. Nicht zuletzt besteht ein gewisser Kündigungsschutz (Art. 336 OR).
Hinweiskaskade
In Ergänzung der bestehenden Regelungen hat der Bundesrat vorgeschlagen eine Hinweiskaskade zu schaffen. Gemäss dieser sollen Arbeitgeber eine Meldestelle einrichten, welcher Missstände angezeigt werden können. Erst wenn der Arbeitgeber untätig bleibt oder der meldenden Person Nachteile drohen (z.B. Kündigung) soll diese an eine Behörde gelangen. Unternimmt auch die zuständige Behörde nichts kann die Öffentlichkeit angerufen werden.
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