Altersvorsorge für Firmeninhaber

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Altersvorsorge für Firmeninhaber

Jungunternehmer haben alles andere im Kopf als in die Rente zu gehen. Nichtsdestotrotz sollte man sich als Inhaber eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft bereits frühzeitig um die Altersvorsorge kümmern.

Die Optionen hinsichtlich der Altersvorsorge sind rechtsformabhängig

Bei juristischen Personen ist man als Geschäftsführer auch automatisch Arbeitnehmer der Gesellschaft und somit gegen Alter, Invalidität und Tod durch das Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) versichert. Als Einzelunternehmer oder Inhaber einer Personengesellschaft ist man hingegen nicht verpflichtet, sich der beruflichen Vorsorge zu unterstellen.

Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit Angestellten

Als Einzelunternehmer oder Inhaber von einer Personengesellschaft mit Angestellten hat man die Möglichkeit, sich über die 2. oder die 3. Säule abzusichern. Bei der 2. Säule kann man sich derselben Vorsorgeeinrichtung anschliessen, bei der auch die Angestellten versichert sind. Zudem besteht die Möglichkeit sich über den jeweiligen Branchenverband oder bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG zu versichern. Bei der 3. Säule können bis zu 20% des jährlichen Erwerbseinkommens, maximal jedoch CHF 33‘840.- einbezahlt werden, falls man auf eine berufliche Vorsorge (2. Säule) verzichtet. Mit Pensionskasse reduziert sich der jährliche Maximalbetrag auf CHF 6‘768.-. Weitere Details zur Säule 3a finden Sie in unserem Artikel Die private Vorsorge in der Schweiz – die 3. Säule.

Einzelunternehmen und Personengesellschaften ohne Angestellte

Als Einzelunternehmer oder Inhaber von einer Personengesellschaft ohne Angestellte hat man im Rahmen der 2. Säule nur die Möglichkeit sich über den jeweiligen Branchenverband oder bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG zu versichern. Die Vorsorge über die Säule 3a ist im selben Umfang wie bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit Angestellten möglich. Für Selbständige ist das Vorsorgesparen in der 3. Säule die wichtigste Form der beruflichen Vorsorge.

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