Sind Beitragslücken in der Pensionskasse vorhanden, lohnt sich für die Versicherten ein freiwilliger Einkauf aus steuerlicher Sicht generell. Nun stellt sich die Frage, inwiefern sich dies die Besitzer einer AG resp. GmbH zu Nutze machen können. Der vorliegende Blogbeitrag gibt Auskunft über Sparmöglichkeiten der Firmenbesitzer hinsichtlich bezahlender Steuern.
Ist eine Beitragslücke vorhanden, was bei den meisten Versicherten der Fall ist, haben diese die Möglichkeit freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse zu tätigen und somit die Beitragslücke zu reduzieren. Besagte Einkäufe können dann von den Steuern abgezogen werden. Prinzipiell entsteht eine Beitragslücke vor allem bei Lohnerhöhungen, aber auch bei einer kürzeren Beitragsdauer durch Erwerbsunterbrüche (z.B. aufgrund einer längeren Ausbildung, einer Mutterschaftsauszeit oder infolge von zwischenzeitlicher Arbeitslosigkeit), bei einer Erhöhung des Arbeitspensums oder aber bei einer Scheidung. Hinsichtlich der Lohnerhöhung gilt folgende Begründung: Da die Pensionskassen bei der Bestimmung der Einkaufssumme annehmen, dass die Versicherten seit Beginn ihrer Beitragspflicht (ab 01. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahrs) ihren aktuellen Lohn verdienen, ist das berechnete Altersguthaben im Falle von Lohnerhöhungen höher als das tatsächlich angesparte Guthaben, weshalb eine Beitragslücke vorhanden ist.
Wie Firmenbesitzer die Möglichkeit des freiwilligen Einkaufs in die Pensionskasse zur Steueroptimierung nutzen können…
Die grundlegende Idee ist durch die Kombination einer Dividendenkürzung mit gleichzeitiger Lohnerhöhung einerseits Ertragssteuern aus Sicht des Unternehmens zu sparen und andererseits private Steuerersparnisse aufgrund von Pensionskasseneinkäufen zu erzielen.Anstelle sich den Firmengewinn überwiegend durch Dividenden auszuschütten, bietet es sich für Besitzer von AG’s und GmbH’s aus steuerlichen Aspekten an, die Dividenden möglichst gering zu halten und sich den Gewinn über einen erhöhten Lohn auszuzahlen. Höher ausfallende Lohnzahlungen schmälern den Firmengewinn, was in geringeren Ertragssteuern für das Unternehmen resultiert. Die Dividendenzahlungen fallen folglich tiefer aus. Und somit sinkt die Belastung der „mehrfach“ besteuerten Dividenden (Unternehmensstufe und private Ebene). Allerdings zieht ein Lohnanstieg einen privaten Steueranstieg nach sich. Auch die AHV- und Pensionskassenbeiträge steigen an, sowohl jene des Privaten als auch jene des Unternehmens. Nutzt der Firmenbesitzer allerdings die Möglichkeit des Pensionskasseneinkaufs, kann der Betrag des Einkaufs von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Die Lohnerhöhung verursacht eine Beitragslücke, was dem Firmenbesitzer den freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse ermöglicht. Er kann von Steuerreduktionen profitieren. Zudem wird sein Altersguthaben erhöht, was sich im Zeitpunkt der Pensionierung in einer höheren Rente auswirkt.Fazit: Die Möglichkeit von Pensionskasseneinkäufen ermöglicht Firmenbesitzern Steuerbelastungen auf Unternehmensebene sowie im Privaten zu erzielen. Allerdings ist zu erwähnen, dass jeder Individualfall einzeln zu betrachten ist. Da sich der Nutzen je nach individueller Gegebenheit unterscheidet, sollte dieser im Vornherein genau bestimmt werden. Kontaktieren Sie diesbezüglich am besten Ihren Treuhänder.