Kostenlosen Lohnabrechnungs-Check jetzt anfordern

Gelder der Pensionskasse beziehen

Jetzt teilen!
Gelder der Pensionskasse beziehen

Für Jungunternehmer besteht beim Wechsel in die Selbständigkeit unter Umständen die Möglichkeit das Guthaben aus der Pensionskasse zu beziehen.

Gelder aus der Pensionskasse beziehen

Jene Personen, die nicht obligatorisch der beruflichen Vorsorge beitreten müssen, haben die Möglichkeit bei der Gründung eines Unternehmens das Guthaben aus der 2. Säule zu beziehen. Die 2. Säule stellt in der Schweiz die Pensionskasse dar. Nicht unter der Pflicht der beruflichen Vorsorge stehen Inhaber von Einzelfirmen und Kollektivgesellschafter. Diese Personen können das bereits angesparte Geld bei der Pensionskasse beziehen, sofern sie sich selbständig machen. Möglich ist der Bezug der 2. Säule aber auch noch in anderen Fällen. So zum Beispiel bei der Finanzierung von Wohneigentum oder im Fall einer Auswanderung.Nicht möglich ist der Bezug des Pensionskassengeldes für die Gründer einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Für Jungunternehmer die eine AG oder eine GmbH gründen gilt, dass sie nicht als Selbständige gelten, da sie als Angestellte ihrer AG/GmbH einen Arbeitsvertrag besitzen.Gegenüber der Pensionskasse muss glaubhaft gemacht werden, dass eine selbständige Erwerbstätigkeit im Einzelfall vorliegt. Dafür können verschiedene Dokumente vorgelegt werden. Dies kann ein Handelsregisterauszug sein oder auch die Bestätigung der AHV Ausgleichskasse. Je nach Vorsorgeeinrichtung gelten bis zu einem gewissen Grad abweichende Bestimmungen. Die genauen Bedingungen für den Vorbezug des Freizügigkeitsguthabens der Pensionskasse können bei der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung erfragt werden.

Geben Sie Ihre Buchhaltung ab!

Vertrauen Sie Ihre Buchhaltung einem kompetenten Treuhänder an. Unsere Spezialisten kümmern sich um Ihre Buchhaltung und liefern Ihnen rechtzeitig die benötigten Finanzzahlen.

Nexus Check
Kompetente Spezialisten
Nexus Check
Transparente Preise
Nexus Check
Freundliche Beratung
Nexus Check
Steueroptimierung
Nexus Check
Interdisziplinäre Expertise
Nexus Check
Gesetzkonforme Bearbeitung
Erstgespräch vereinbaren
Outsourcing-Check durchführen!

Sie sind unsicher, ob Sie die Buchhaltung auslagern sollten oder nicht? Führen Sie jetzt unseren Outsourcing-Check durch und erfahren Sie, welche Option für Sie am passendsten ist.

Nexus Check
Unkomplizierte Durchführung
Nexus Check
Klare Anwort
Nexus Check
Freundliche Beratung
Nexus Check
Steueroptimierung
Nexus Check
Interdisziplinäre Expertise
Nexus Check
Gesetzkonforme Bearbeitung
Outsourcing-Check
Search Cross

Search

<-- Linkedin-->