Ab dem 1. Januar 2016 sinkt der Beitragssatz an die Erwerbsersatzordnung (EO) von 0,5% auf 0,45%. Arbeitnehmer und -geber zahlen zukünftig AHV/IV/EO-Beitragssätze von je 5,125%. Bei Selbständigerwerbenden beläuft sich dieser auf 9.65%.
Erwerbsersatzordnung und Erwerbsausfallentschädigungen
Personen, welche in der Schweizer Armee, im Zivilschutz oder im Zivildienst einen besoldeten Dienst leisten, werden von der EO für ihren Verdienstausfall finanziell entschädigt. Erwerbstätige erhalten eine Grundentschädigung von 80% des durchschnittlichen vordienstlichen Einkommens, maximal jedoch CHF 245.- pro Tag.
Beitragssätze für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Ab dem 1. Januar sinkt der Beitragssatz an die EO von 0,5% auf 0,45% des Bruttolohnes. Somit zahlen Arbeitgeber und -nehmer zukünftig je 0,225% an die EO. Die Prozentsätze für die AHV und die IV bleiben nach wie vor bei 8,4% bzw. 1,4%. Der neue AHV/IV/EO-Beitragssatz beläuft sich folglich auf insgesamt 10,25% des Bruttolohnes.
Beitragssatz für Selbständigerwerbende
Selbständigerwerbende zahlen für die AHV 7.8% ihres Erwerbseinkommens. Die Beitragssätze für die IV und EO entsprechen denjenigen der unselbständigen Erwerbstätigkeit. Insgesamt zahlen Selbständigerwerbende neu also einen AHV/IV/EO-Beitragssatz von 9.65%. Falls das jährliche Erwerbseinkommen weniger als CHF 56‘400 beträgt, kommt ein reduzierter Beitragssatz zur Anwendung.