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Finanzierung der Sozialversicherungen: Beiträge von Arbeitnehmern und -gebern

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Finanzierung der Sozialversicherungen: Beiträge von Arbeitnehmern und -gebern

Die Finanzierung der Sozialversicherungen erfolgt bei der AHV, IV und der EO über Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Davon abweichend gelten für Selbständige andere Ansätze.

Sozialversicherungen werden in wesentlichen Teilen über Einkommensbeiträge finanziert

Nebst den Einkommensbeiträgen gibt es bei einzelnen Sozialversicherungen auch die Finanzierung über Vermögensbeiträge, Kopfbeiträge, Beiträge der öffentlichen Hand oder mittels Regresseinnahmen.Die Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen wesentlich zur Finanzierung der Arbeitslosenversicherung, der Invalidenversicherung, der AHV sowie der EO bei. Unselbständig erwerbstätige Personen, das heisst bei einem Unternehmen angestellte Personen, leisten die Beiträge in Form von prozentualen Lohnabzügen. Der Arbeitgeber zieht die für die einzelnen Versicherungen zu leistenden Abgaben direkt vom Lohn ab und überweist diese an die entsprechenden Stellen. Darüber hinaus zieht der Arbeitgeber auch Beiträge für die berufliche Vorsorge vom Lohn ab, sofern dieser über dem Koordinationsabzug gemäss Art. 7 Abs. 1 BVG liegt. Zusätzlich sind noch die Prämien für die Nichtberufsunfallversicherung zu beachten.

Beiträge der Arbeitgebenden

Die Beiträge der Arbeitgeber sind in der AHV/IV/EO analog ausgestaltet wie die Beiträge der Arbeitnehmenden. Zusätzlich zu bezahlen haben die Arbeitgeber aber noch die Verwaltungskostenbeiträge. Die Zahlungen an die berufliche Vorsorge müssen mindestens gleich hoch sein wie die Beträge der Arbeitnehmer. Die Arbeitgeber haben die Beiträge für die Berufsunfallversicherung zu bezahlen.Spezielle Regelungen gibt es für Selbständigerwerbende. Diese sind nur in den Sozialversicherungszweigen AHV/IV/EO obligatorisch versichert. Für diese Zweige gelten spezielle Beitragssätze.

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