Auch Selbständige sind den Sozialversicherungen der Schweiz unterstellt. Die Unterstellung von Selbstständigen unter das schweizerische Sozialversicherungssystem gilt als Voraussetzung für die Meldepflicht.
Im Folgenden finden Sie die vier am häufigsten auftretenden Fälle der Versicherungsunterstellung:Situation 1Selbstständige mit ausschließlichem Arbeitsort in der SchweizSituation 2Selbstständige mit Arbeitsort in der Schweiz und in der EFTA, mit Wohnsitz in der Schweiz und Staatsbürgerschaft der Schweiz oder eines anderen EFTA Staates.Situation 3Selbständige mit Arbeitsort in der Schweiz und der EU. Jedoch muss die Arbeit in der Schweiz einen beträchtlichen Teil ausmachen, weshalb hier als Bemessungsgrenze 25% der Tätigkeit bzw. des Erwerbseinkommens angesetzt wird. Zudem müssen sie den Wohnsitz in der Schweiz haben und Staatsbürger der Schweiz bzw. eines EU Staates sein.Situation 4Selbstständige mit Arbeitsort in der Schweiz und der EU, jedoch mit Mittelpunkt der Tätigkeit in der Schweiz. Den Wohnsitz haben Sie in einem EU-Staat, in dem sie jedoch keinen wesentlichen Teil Ihrer Tätigkeit nachgehen. Zudem besitzen sie die Staatsbürgerschaft der Schweiz bzw. der EU.Es sind weitere Ausnahmeregelungen gegeben, welche jedoch von der jeweiligen Sozialversicherungsbehörde abhängig sind und bei dieser abgefragt werden können.Gerne beraten unsere Experten Sie zu allen Themen rund um die Versicherungsunterstellung von Selbstständigen.