Die Unterstellung der Arbeitnehmer unter das schweizerische Sozialversicherungssystem ist die Voraussetzung für die Melde- sowie Versicherungspflicht des Arbeitnehmers. Die Versicherungsunterstellung kann durch verschiedene Möglichkeiten entstehen.
Die drei häufigsten Arten der Unterstellung unter das schweizerische Sozialversicherungssystem sind Folgende:Arbeitnehmer Schweiz:
- Arbeitnehmer mit Arbeitsort in der Schweiz
Arbeitnehmer Schweiz und EFTA:
- Arbeitnehmer mit Arbeitsort in der Schweiz und der EFTA, wenn sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben und Staatsbürger der Schweiz oder eines EFTA Staates sind.
Arbeitnehmer Schweiz und EU:
- Arbeitnehmer mit Arbeitsort in der Schweiz sowie in der EU, jedoch macht die Arbeit in der Schweiz einen wesentlichen Teil der Gesamttätigkeit aus. Ausschlaggebend für die Bemessung ist die Arbeitszeit bzw. der Lohn. Zudem haben die Arbeitnehmer den Wohnsitz in der Schweiz und sind Staatsbürger der Schweiz oder eines EU-Staates.
Spezialfall:Ein Weiterer, häufig auftretender Sonderfall ist, die Entsendung von Arbeitnehmern in die Schweiz. Bei der vorübergehenden Entsendung von ausländischen Arbeitnehmern in die Schweiz, bleiben diese der Sozialversicherung ihres Heimatlandes unterstellt.Neben den genannten, häufig auftretenden Fällen der Versicherungsunterstellung, gibt es weitere Spezialfälle. Diese sind jedoch oftmals explizit zutreffend auf einzelne Sozialversicherungsbehörden.Gerne beraten unsere Experten Sie zu allen Themen rund um die Sozialversicherung. Rechnen Sie online Ihre Offerte und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.