Die roten und orangen Einzahlungsscheine werden per 30. September 2022 abgeschafft. Für die Bezahlung von offenen Rechnungsbeträgen steht danach neu ein QR-Code zur Verfügung. Unternehmer tun gut daran, bereits jetzt die Umstellung auf die QR-Rechnung in die Wege zu leiten.
Seit Jahrzehnten werden in der Schweiz Rechnungen – seien es geschäftliche oder private – mithilfe des roten oder orangen Einzahlungsscheins beglichen. Damit ist aber schon bald Schluss. Die Post hat entschieden, die bisherigen Einzahlungsscheine per 30. September 2022 abzuschaffen.
QR-Rechnung ersetzt Einzahlungsscheine
Bereits am 30. Juni 2021 wurde in der Schweiz die neue QR-Rechnung eingeführt, welche die bisherigen Einzahlungsscheine langfristig ablösen soll. Herzstück der QR-Rechnung ist der sogenannte Swiss QR-Code, der alle zahlungsrelevanten Informationen enthält. Wer eine Rechnung ohne grossen Aufwand via E-Banking bezahlen will, muss den QR-Code nur mit dem Smartphone oder der Laptopkamera einscannen. Referenznummer, IBAN, Adresse und Co. werden dann automatisch abgefüllt und die Rechnung kann mit nur einem Klick bezahlt werden. Die relevanten Daten werden aber weiterhin auf der QR-Rechnung abgedruckt sein und können auch von Hand eingegeben werden. Wer weniger technikaffin ist, hat ausserdem die Möglichkeit, die QR-Rechnungen wie bis anhin am Postschalter zu bezahlen.
SIX treibt Digitalisierung voran
Der Schweizer Finanzplatz harmonisiert und digitalisiert unter der Führung der SIX seit Jahren den Schweizer Zahlungsverkehr. Zu diesem Zweck wurden beispielsweise die bisher unterschiedlichen Zahlungsverfahren der Finanzinstitute vereinheitlicht. Die neue QR-Rechnung ist der nächste Schritt in Richtung Digitalisierung des Schweizer Geschäftsverkehrs. Bis zum 30. September 2022 sollen der Swiss QR-Code und die QR-Rechnung die roten und orangen Einzahlungsscheine vollständig ablösen. Was bedeutet diese Veränderung nun für Schweizer Unternehmer?
Handlungsbedarf für Rechnungssteller
Die Umstellung auf die QR-Rechnung führt bei Rechnungsstellern zu Handlungsbedarf in Bezug auf bestehende Hard- und Softwarelösungen. Unternehmen, die sich bis heute noch nicht mit der Umstellung befasst haben, wird dringend empfohlen, ihre Bank und ihren Softwarepartner wegen der Planungs- und Umstellungsarbeiten zu kontaktieren. Für die Rechnungsempfänger ändert sich mit der Umstellung auf die QR-Rechnung kaum etwas. Diese können bereits jetzt von der QR-Rechnung Gebrauch machen, wobei es ihnen jedoch wie beschrieben freisteht, ob sie den Swiss QR-Code nutzen oder die Daten weiterhin von Hand eintippen wollen.
Quelle: Medienmitteilung PostFinance vom 19. Januar 2021
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