Das unterdessen seit über hundert Jahren geltende Erbrecht ist nicht mehr zeitgemäss und wird deshalb per 1. Januar 2023 angepasst. Dadurch erhalten Erblasser insbesondere mehr Freiheiten, wem Sie ihr Geld überlassen möchten.
Reduktion der Pflichtteile
Eine wichtige Änderung betrifft die Reduktion der Pflichtteile. Pflichtteile sind Anteile am Erbe auf welche Kinder, Ehepartner, eingetragene Partner und Eltern von Gesetzes wegen im Minimum Anspruch haben. Die Pflichtteile der Kinder werden deutlich reduziert. Wenn ein Erblasser nur seine Kinder hinterlässt, beträgt der Pflichtteil heute 75% und nach der Revision nur noch 50%. Die Pflichtteile der Elter werden komplett gestrichen.
Absicherung des Ehepartners
Dank der Anpassung der Pflichtteile wird die freie Quote erhöht und der Erblasser kann im Testament den Ehe- oder Lebenspartner sowie Dritte stärker begünstigen. Damit der überlebende Partner den bisherigen Lebensstandard beibehalten kann, können die Kinder auf den Pflichtteil gesetzt werden. Der Partner kann nach der Gesetzesrevision so total 75% des Nachlasses erhalten. Dieser Wert liegt heute bei maximal 62.5%.