Erbvorbezug

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Erbvorbezug

Ein Erbvorbezug kann eine wichtige Option sein, wenn es darum geht, Vermögen innerhalb der Familie zu verteilen. Doch was genau bedeutet dieser Begriff und welche Konsequenzen bringt ein Erbvorbezug mit sich?

Was ist ein Erbvorbezug?

Ein Erbvorbezug ist eine freiwillige Zuwendung des Erblassers gegenüber einem oder mehreren Erben. Dabei wird dem oder den Begünstigten ein Teil des Nachlasses bereits zu Lebzeiten des Erblassers übertragen. Der Erbvorbezug wird von Erblassern oft als Instrument verwendet um die Nachkommen zu unterstützen indem beispielsweise die Liegenschaft bereits zu Lebzeiten auf die Kinder überschrieben wird. Der Erbvorbezug unterliegt keiner gesetzlicher Formvorschrift, weshalb auch mündliche Vereinbarungen rechtskräftig sind. Es empfiehlt sich jedoch einen Erbvorbezug schriftlich festzuhalten.

Die Ausgleichungspflicht und deren Folgen

In der Schweiz besteht die Ausgleichungspflicht, nach welcher alle Erben gleichbehandelt werden müssen. Dies bedeutet, dass ein begünstigter Erbe im Falle einer späteren Erbteilung seinen Erbvorbezug ausgleichen muss, um eine gleichmässige Aufteilung des Nachlasses zu gewährleisten. Die Ausgleichungspflicht greift gemäss Gesetzgeber bei bestimmten Kategorien von Zuwendungen, wie zum Beispiel Heiratsgut, Ausstattung, Vermögensabtretung oder Schulderlass. Von der Ausgleichspflicht ausgenommen sind Vermögenszuwendungen welche lediglich dem Luxus dienen, Gelegenheitsgeschenke und Zuwendungen, welche in Erfüllung einer rechtlichen Pflicht erbracht werden wie zum Beispiel die elterliche Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern.

Bei der Erbteilung kann der Vermögenswert entweder aus dem eigenen Vermögenherausgetrennt und dem Nachlass hinzugefügt werden oder der entsprechende Wert dem Nachlass angerechnet werden.  

Der Ausgleichungswert

Es kommt häufig vor, dass zum Beispiel bei dem Vorbezug einer Liegenschaft diese zwischen der Übertragung an den Begünstigten und dem Tod des Erblassers an Wert gewinnt. Um den Ausgleichungswert zu bestimmen, wird der Wert des Erbvorbezugs dem Nachlass hinzugerechnet und die daraus resultierende Summe durch die Anzahl der Erbengeteilt. Der begünstigte Erbe muss dann den Unterschiedsbetrag zwischen dem Erbvorbezug und dem errechneten Ausgleichungswert an die anderen Erben auszahlen.

Steuerliche Folgen eines Erbvorbezugs

Erbvorbezüge unterliegen der Erbschaftssteuer, welche kantonal geregelt ist. Die Deklaration liegt in der Verantwortung des Empfängers. Ebenfalls relevant und kantonal geregelt ist ebenfalls die Grundstücksgewinnsteuer. Oft gewähren Kantone einen Steueraufschub damit der Begünstigte die Grundstücksgewinnsteuer erst zahlenmuss, wenn die Liegenschaft verkauft wird.

Vorteile Erbvorbezug

Durch einen Erbvorbezug kann unter anderem die Steuerlast des Erblassers verringert werden, da das Vermögen abnimmt. Der Begünstigte wiederum erhält früher Vermögen, welches dieser gezielt einsetzen kann. Dies ermöglicht beispielsweise die Finanzierung des Eigenheims.

Nachteile eines Erbvorbezugs

Ein Erbvorbezug kann zur Folge haben, dass der Anspruch auf Ergänzungsleistungen entfällt oder gekürzt wird. Grund dafür ist, dass bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen der Erbvorbezug als freiwilliger Vermögensverzicht behandelt und somit dem Vermögen des Verzichtenden angerechnet wird. Ebenfalls kann ein Erbvorbezug aufgrund der Ausgleichungspflicht zu einer staken finanziellen Belastung des Begünstigten führen.

Alternative Erbvorbezug

Alternativ zum Erbvorbezug können Eltern ihren Nachkommen ein zinsloses Darlehen gewähren. Dieses unterliegt nicht der Ausgleichungspflicht und kann jederzeit durch den Erblasser zurückgefordert werden.

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