Wenn es um die Steuererklärung geht, ist es immer wichtig zu wissen welche Abzüge gemacht werden dürfen. Einer der relevantesten Abzüge sind die Berufskosten. Grundsätzlich sind Kosten, welche eine Person trägt, um Ihrer Arbeitstätigkeit nachgehen zu können, von der Steuer abziehbar. In folgendem Blogartikel beschäftigen wir uns mit dem Abzug für die Fahrtkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort.
Was sind genau Fahrtkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort?
Hierbei sind die Kosten gemeint, die beim Weg, bzw. beim Pendeln, zwischen Wohnort und Arbeitsort entstehen. Dabei ist wichtig, dass es sich um den regulären Arbeitsort handelt. Vereinzelte Reisen an andere Standorte sind dabei nicht gemeint.
Welche Abzugsmöglichkeiten gibt es?
Es gibt grundsätzlich drei verschiedene Abzugsmöglichkeiten:
Fahrrad: Wer einen Arbeitsort ganz in der nähe hat, zum Beispiel weniger als zwei Kilometer vom Wohnort entfernt, wird vermutlich kein ÖV-Abonnement lösen. Für solche Zwecke gibt es den Pauschalen Veloabzug. Dieser beträgt CHF 700/Jahr. Wichtig zu erwähnen ist, dass dieser Abzug auch geltend gemacht werden kann, wenn das Velo zur Fahrt zwischen Wohnort und der nächsten Bushaltestelle oder Bahnhof genutzt wird.
Öffentliche Verkehr: Die «reguläre» und für die meisten die relevanteste Möglichkeit ist der der Öffentliche Verkehr (ÖV). Wer mit Bus, Tram oder dem Zug zur Arbeit fährt, kann die monatlichen Abonnementkosten geltend machen. Es darf jedoch nur geltend gemacht werden, was notwendig ist. Wer in Schlieren wohnt und am Zürich HB arbeitet, kann also nicht die Kosten für ein Generalabonnement geltend machen, auch wenn der Kauf dessen nachgewiesen werden kann.
Tipp: Wenn Sie ein Jahresabonnement gekauft haben, schenkt Ihnen die SBB einen Monat. Achten Sie darauf das Sie bei der Steuererklärung den Preis für das Monatsabonnement x12 eintragen und nicht den Jahrespreis den Sie bezahlt haben.
Auto: Der Abzug für das Auto beträgt 70 Rappen pro gefahrenem Kilometer. Dies lässt sich am besten mit einem kurzen Bespiel erklären:
Gehen wir davon aus, dass die Distanz zwischen Wohn- und Arbeitsort 17 Kilometer beträgt. Diese Strecke wird am Tag zweimal gefahren, und dies das ganze Jahr lang (220 Arbeitstage). Die Berechnung lautet also wie folgt: 17 km x 2 = 34km pro Tag x 220 Tage = 7’480km insgesamt x 0.7 (70 Rappen) = 5'236 Fr. Abzug Fahrtkosten total.
Leider sind die Anforderungen, um das Auto abziehen zu dürfen relativ streng und sie unterscheiden sich je nach Kanton. Hier sind jedoch die gängigsten:
· Zeitersparnis im Vergleich zum ÖV von mehr alseiner Stunde pro Tag
· Medizinisch notwendig
· Per Arbeitgeberbescheinigung erforderlich
· Das Auto wird während der Arbeit regelmässig verwendet
Kosten für den Kauf eines Fahrzeugs können nicht abgezogen werden. Ähnlich verhält es sich mit Fahrzeugen, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.