Oft sind Anstellungen im Stundenlohn zeitlich sehr flexibel ausgestaltet. Es werden hier nur die effektiv geleisteten Stunden entschädigt. Doch wie ist bei Angestellten im Stundenlohn die Regelung der Ferien?
Anspruch auf Ferien
Arbeitnehmende haben gemäss Gesetz Anspruch auf mindestens vier Wochen Ferien. Dies gilt auch bei Angestellten im Stundenlohn. Bezahlte Ferien, dass heisst eine Lohnfortzahlung während den Ferien, sind obligatorisch.
Abgeltung der Ferien mittels Lohnzuschlag
Administrativ kann es bei unregelmässigen Einsätzen aufwändig und kompliziert sein, die korrekte Lohnfortzahlung während den Ferien zu berechnen. Deshalb entscheiden sich viele Unternehmen für eine laufende Auszahlung der Ferien mittels Ferienzuschlag anstelle der Lohnfortzahlung während den Ferien. Es gelten folgende Ferienzuschlage:
4 Wochen Ferien: 8.33%
5 Wochen Ferien: 10.64%
Die Zuschläge müssen auf der Lohnabrechnung zwingend separat ausgewiesen werden. Ansonsten gelten die Ferien nicht als auszahlt. Angaben wie "inklusive Ferien" reichen nicht aus.