Fristen, Fristverlängerung und Fristversäumnis

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Fristen, Fristverlängerung und Fristversäumnis

Über genaue Fristen und Mahngebühren unbedingt beim jeweiligen Wohnkanton direkt informieren!

Bis wann muss ich die Steuererklärung einreichen?

Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. In den meisten Kanton ist die ordentliche Frist für natürliche Personen entweder der 31.03. oder der 30.04 des jeweiligen Jahres. Für juristische Personen liegt die ordentliche Frist je nach Kanton zwischen dem 30.06. und dem 30.09. des jeweiligen Jahres.

Kann die Frist verlängert werden?

Grundsätzlich ja. Mit einem einfachen Gesuch (meistens Online) kann eine Fristverlängerung beantragt werden. Die maximale Verlängerung ist jedoch auch hier wieder unterschiedlich. In den meisten Kantonen kann die Frist ohne Begründung bis November oder sogar Dezember verlängert werden. Dies gilt sowohl für natürliche, sowie juristische Personen.

Sollte die Frist immer noch nicht reichen, empfiehlt es sich direkt mit dem Steueramt in Kontakt zu treten.

Was geschieht, wenn ich die Frist verpasse?

Eine Frist zu verpassen ist nicht das Ende der Welt. Wer die Steuererklärung nicht rechtzeitig einreicht, wird gemahnt. In den meisten Kantonen werden zwei Mahnungen ausgestellt. Trotzdem lohnt es sich die Steuererklärungen fristgerecht einzureichen, denn in gewissen Kantonen kosten die Mahnungen. Glücklicherweise sind viele Steuerämter sehr kulant und Mahnen erst ein paar Tage nach Ablauf der vereinbarten Frist.

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