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Haushaltshilfe anstellen in der Schweiz: Was du wissen musst

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Haushaltshilfe anstellen in der Schweiz: Was du wissen musst

Du möchtest eine Haushaltshilfe anstellen, um dir bei der Reinigung, dem Kochen, dem Babysitten oder anderen Aufgaben im Haushalt zu helfen? Dann musst du einige rechtliche und administrative Schritte beachten. In der Schweiz giltst du nämlich als Arbeitgeber und musst daher bestimmte Pflichten erfüllen. In diesem Artikel erfährst du, was du alles tun musst, wenn du eine Haushaltshilfe anstellen möchtest.

Unfallversicherung abschliessen

Zuerst musst du deine Haushaltshilfe bei einem zugelassenen Unfallversicherer anmelden. Dies ist obligatorisch für alle Hausangestellten, unabhängig vom Arbeitspensum. Die Unfallversicherung deckt die Kosten für Berufsunfälle und bei einem Arbeitspensum von mehr als acht Stunden pro Woche auch für Nichtberufsunfälle. Die Prämie für die Berufsunfallversicherung ist vom Arbeitgebenden zu bezahlen. Die Prämie für Nichtberufsunfallversicherung kann dem Arbeitnehmenden vom Lohnabgezogen werden.

AHV- und ALV-Beiträge bezahlen

Als nächstes musst du deine Haushaltshilfe bei der kantonalen Ausgleichskasse deines Wohnkantons anmelden. Dies ist notwendig, um die AHV- und ALV-Beiträge für deine Haushaltshilfe zu bezahlen. Die AHV-Beiträge betragen 10,6% und die ALV-Beiträge 2,2% des Bruttolohns und werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Die Ausgleichskasse stellt dir ein Anmeldeformular zur Verfügung, auf dem du auch den Unfallversicherer angeben kannst.

Familienzulagen ausrichten

Du solltest auch überprüfen, ob du deine Haushaltshilfe bei der Familienausgleichskasse anmelden musst. Dies ist der Fall, wenn sie oder ihr Ehepartner keine Familienzulagenerhält. Die Familienzulagen betragen je nach Kanton zwischen 200 und 300Franken pro Kind und Monat und werden vom Arbeitgeber bezahlt. Die Familienausgleichskasse stellt dir ebenfalls ein Anmeldeformular zur Verfügung.

Lohnabrechnung ausstellen

Nachdem die Haushaltshilfe angestellt ist, muss du jeden Monat eine Lohnabrechnung erstellen. Die Lohnabrechnung muss den Bruttolohn, die Abzüge für AHV, Unfallversicherung und allfällige Quellensteuer sowie den Nettolohn ausweisen. Du kannst dafür eine Vorlage verwenden. Vergiss nicht, dass du Ende Jahr auch den Lohnausweis für die Steuererklärung bereitstellen musst.

Fazit

Wie du siehst, ist es nicht ganz einfach, eine Haushaltshilfe korrekt anzustellen und zu versichern. Wenn du dir den administrativen Aufwand ersparen möchtest, können auch wir von der Findea AG dir dabei helfen.

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