Kunstgegenstände - Steuerpflichtig oder nicht

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Kunstgegenstände - Steuerpflichtig oder nicht

Wer Kunst, Oldtimer oder teure Uhren besitzt, hat sich mit Sicherheit schon gefragt ob und ab wann diese in der Steuererklärung deklariert werden müssen. Leider ist die Antwort nicht so einfach wie man sich das wünschen würde, denn der Unterschied zwischen Vermögenswert und Hausrat ist manchmal nur schwer zu definieren.

Hausrat oder Vermögen

Gehört das Bild an der Wand ins Vermögen oder handelt es sich lediglich um steuerfreien Hausrat. Diese Frage beschäftig nicht nur die Experten, sondern auch die Steuerbehörde selbst. Eine feste Regelung hierzugibt es nämlich nicht. Grundsätzlich sind Bilder von wenig bekannten Künstlern die primär einem dekorativen Zweck dienen, nicht steuerpflichtig. Sobald die Werke jedoch einen gewissen Betrag übersteigen, muss das Objekt als Vermögen versteuert werden. Problem hierbei ist nur, dass die Steuerbehörde keinen fixen Betrag festgelegt hat.

Ein wichtiger Hinweis liefert jedoch die Versicherung. Wenn für das Werk neben der gewöhnlichen Hausratversicherung noch eine Kunstversicherung abgeschlossen wird, handelt es sich vermutlich um mehr als nur Dekoration.

Oftmals kann ein ausschlaggebender Punkt auch die Anzahl der Kunstobjekte sein. Ein einzelnes Werk wird anders behandelt als eine komplette Sammlung. Findet dabei noch regelmässiger Handel mit den Werken statt, spricht die Steuerbehörde gar von einer gewerbsmässigen Tätigkeit.

Zu welchem Wert muss ein Kunstobjekt in der Steuererklärung erfasst werden?

Zu welchem Betrag muss das Werk denn nun versteuert werden? Die Versicherungssumme ist ein guter Anhaltspunkt. Versicherungssumme und Verkehrswert können aber unter Umständen sehr unterschiedlich sein. Insbesondere wenn Objekte lang im Familienbesitz waren oder nur selten die Hand wechseln. Noch schwieriger ist es bei Objekten die praktisch keinen Markt haben wie äusserst seltene Gemälde oder Antiquitäten. Die Ermittlung des Steuerwerts wird dabei zu einer Herkulesaufgabe. Damit die Werke nicht zu hoch eingeschätzt werden, lohnt es sich diese zu deklarieren und Transparenz zu schaffen. Idealerweise gibt man der Steuerverwaltung keinen Grund skeptisch zu werden.

Uhren, Schmuck und Oldtimer

Auch Uhren, Schmuckstücke und Oldtimer können potenzielle Anlageobjekte sein. Hierbei ist wieder die Versicherung ein Indikator für die mögliche Steuerpflicht. Objekte, die einigermassen alltagstauglich sind, müssen im Normalfall jedoch nicht deklariert werden. Ganze Sammlungen von Oldtimern oder Uhren sollten jedoch in der Steuererklärung aufgelistet werden. Glücklicherweise kann bei solchen Objekten der Verkehrswert einfach ermittelt werden, da es sich meist nicht um seltene Raritäten handelt.

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