Anlagegüter wie Maschinen, Fahrzeuge, Mobiliar oder EDV-Anlagen, welche über mehrere Jahre genutzt werden, werden beim Kauf in der Bilanz aktiviert. Im Verlaufe der Zeit vermindert sich der Wert dieser Anlagen. Die Wertverminderungen auf den Sachanlagen werden als Aufwand über die Abschreibungen verbucht. Dabei gibt es zwei verschiedene Methoden eine Anlage abzuschreiben: linear und degressiv.
Lineare Abschreibung
Bei der linearen Abschreibung wird die Anlage jedes Jahr zum gleichen Wert abgeschrieben. Dabei wird der Anschaffungswert durch die zu erwartende Lebensdauer geteilt, und der daraus resultierende Betrag abgeschrieben.
Ein Beispiel:
Wir kaufen eine Maschine für CHF 10‘000. Wir gehen davon aus, dass diese Maschine für 5 Jahre genutzt wird. Wir rechnen also CHF 10‘000 durch die Lebensdauer von 5 Jahren und erhalten CHF 2‘000. Wir schreiben die Maschine somit jährlich mit CHF 2‘000 ab, sodass sie nach für Jahren einen Buchwert von 0 hat.
Degressive Abschreibung
Bei der degressiven Abschreibung wird immer ein prozentualer Anteil des Restbuchwertes abgeschrieben. Die Abschreibungen nehmen somit jährlich ab, bis am Ende der Nutzungsdauer der gesamte Restwert abgeschrieben wird.
Ein Beispiel:
Wir kaufen ein Fahrzeug für CHF 50‘000 und möchten dieses für 5 Jahre nutzen. Wir entscheiden uns dazu das Fahrzeug degressiv mit einem Satz von 40% abzuschreiben (40% von 50‘000 = 20‘000). Das Fahrzeug hat somit nach dem ersten Jahr einen Restbuchwert von CHF 30‘000 (50‘000-20‘000=30‘000). Im nächsten Jahr, werden wiederum 40% der 30‘000 abgeschrieben, also CHF 12‘000, was einen Restbuchwert von CHF 18‘000 zufolge hat.