Neue Maximalbeträge für gebundene Selbstvorsorge Säule 3a

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Neue Maximalbeträge für gebundene Selbstvorsorge Säule 3a

Jedes Jahr legt das Bundesamt für Sozialversicherungen die maximal zulässigen Einzahlungsbeträge der Säule 3a fest. Informieren Sie sich jetzt, wie viel Sie noch in diesem Jahr sparen können und planen Sie bereits für das kommende Jahr vor.

Was ist die Säule 3a?

Die Säule 3a ist Teil der auf dem 3-Säulen-Prinzip basierenden Schweizer Altersvorsorge. Während die 1. Säule der gesetzlichen Altersvorsorge der Existenzsicherung dient, soll die 2.Säule der beruflichen Vorsorge den gebundenen Lebensstandard aufrechterhalten. Zweck der 3. Säule ist es schliesslich weiteren Kapitalbedarf abzudecken. Dabei wird zwischen der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) und der freien Vorsorge (Säule3b) unterschieden.

Was ist der Unterschied zwischen der Säule 3a und der Säule 3b?

Obschon die Säule 3a und die Säule 3b grundsätzlich beide der Altersvorsorge dienen sollen, unterscheiden sich die beiden Säulen in verschiedenen Punkten. Die gebundene Vorsorge wird als solche bezeichnet, weil sie erst im Rentenalter verfügbar ist. Vorzeitige Auszahlungen sind nur für spezielle Zwecke wie den Erwerb von Wohneigentum zulässig. Im Gegensatz dazu steht die Säule 3b jederzeit zum Gebrauch zur Verfügung. Ausserdem können Beiträge an die Säule 3a vollständig vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, während bei der Säule 3b nur ein beschränkter Steuerabzug möglich ist.

Welche Gründe sprechen für Einzahlungen in die Säule 3a?

Einzahlungen in die Säule 3a lohnen sich gleich in mehrerlei Hinsicht. Einzahlungen dienen nicht nur der Altersvorsorge, sondern können auch Risiken wie Invalidität und Todesfall abdecken oder zur Finanzierung von Träumen wie jenem des Eigenheims verwendet werden. Einzahlungen in die Säule 3a sind darüber hinaus sinnvoll, weil sie der Erzielung von Steuersparnissen dienen.

Wer kann in die Säule 3a einzahlen?

Zentrale Bedingungen, damit jemand Einzahlungen in die Säule 3a vornehmen darf, sind das Erreichendes 18. Altersjahrs sowie ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen. Neben Angestellten sind auch Selbstständigerwerbende einzahlungsberechtigt. Ehepartnerdürfen beide Einzahlungen leisten, wenn sie auch beide erwerbstätig sind. Weiter sind Rentner, die ein Einkommen unter der AHV-Freigrenze erzielen, bis maximal fünf Jahre über das ordentliche Rentenalter hinaus einzahlungsberechtigt. Auch Arbeitslose dürfen Einzahlungen vornehmen, da ALV-Taggelder als Ersatzeinkommen gelten.

Wie hoch ist der maximal zulässige Einzahlungsbetrag?

Wie viel jemand maximal in die Säule 3a einzahlen kann, hängt davon ab, ob es sich bei der betreffenden Person um einen Angestellten oder Selbstständigerwerbenden mit oder ohne Pensionskasse handelt. Die zulässigen Maximalbeträge werden jährlich durch das Bundesamt für Sozialversicherungen festgelegt. Für das Jahr 2022 liegen die Maximalbeträge wie bereits 2021 unverändert bei CHF 6'883.00 für Personen mit Pensionskasse sowie CHF 34'416 für Personen ohne Pensionskasse.

Wie werden Einzahlungen in die Säule 3a angelegt?

Beiträge an die Säule 3a können bei Banken oder Versicherungen angelegt werden. Neben der klassischen Form eines Vorsorgesparkontos ist auch die Anlage in Wertschriftenfonds möglich. Letztere Variante ist im aktuellen Negativzinsumfeld besonders attraktiv, jedoch auch mit gewissen Risiken verbunden. Welche Anlageform idealerweise gewählt werden sollte, hängt von den individuellen Bedürfnissen der jeweiligen Person ab.

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