Personengesellschaften

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Personengesellschaften

Während Kapitalgesellschaften als juristische Personen eine eigene Rechtspersönlichkeit erhalten und somit als eigenes Steuersubjekt besteuert werden, gibt es Unternehmen, die nicht als solche steuerbar sind. Dazu zählen die Personen und Kollektiv- oder Kommanditgesellschaften.

Grundlage

Einzelunternehmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sind keine juristischen Personen und damit nicht als Unternehmen steuerpflichtig. Jeder Einzelunternehmer und Gesellschafter muss daher sein Privat- und Geschäftsvermögen als Ganzes und nicht getrennt versteuern.

Das Einkommen der Einzelunternehmer und Gesellschafter besteht aus den Bezügen aus dem Unternehmen und dem übrigen Einkommen und wird beim Bund, Kanton und bei der Gemeinde versteuert. Bei den Bezügen aus dem Unternehmen handelt es sich um den Unternehmensgewinn, ausbezahlte Löhne und um erhaltene Zinsen. Allfällige Verluste der Unternehmung sowie Gestehungskosten können mit dem Einkommen der Einzelunternehmer und Gesellschafter verrechnet werden.

Das Geschäftsvermögen wird den Einzelunternehmern gleich dem Einkommen anteilsmässig angerechnet. Privat- und Geschäftsvermögen unterliegen jedoch nur der kantonalen und kommunalen Steuern.

Abschreibungen& Rückstellungen

Ausgaben der Unternehmung können vom Einkommen abgezogen werden. Dabei ist zu beachten, dass Investitionen (Fahrzeuge, Maschinen, etc) nur als Abschreibungen auf mehrere Jahre verteilt als Ausgaben abzugsfähig sind. Die Abschreibungssätze variieren und liegen jährlich zwischen 3% und 45%. Je nach Art sind ebenfalls Rückstellungen für mögliche Risiken abzugsfähig.

Verluste

Verluste aus sieben vorangegangenen Geschäftsjahren können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, sofern diese nicht bereits bei der Berechnung des steuerbaren Einkommens der Vorjahre berücksichtigt wurden.

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