Wer von seinem Arbeitgeber ein Geschäftsfahrzeug erhält, kann dieses in der Regel bis zu einemgewissen Grad auch privat nutzen. Da der Angestellte hierdurch einen geldwerten Vorteil erhält, wird ein Privatanteil für das Fahrzeug berechnet. Per 01.01.2022wurde die Regelung zur Berechnung des Privatanteils vereinfacht und der Anteil von 9.6% auf 10.8% erhöht. Wie der Privatanteil genau funktioniert und was beachtet werden muss, erklären wir in diesem Blogbeitrag.
Was muss ich als Arbeitgeber tun, wenn ich meinem Angestellten ein Geschäftsfahrzeug zur Verfügung stelle?
Wenn Arbeitnehmende ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt bekommen, muss Ihnen ein Privatanteil von0.9% pro Monat (10.8% jährlich) aufgerechnet werden. Dieser ist sozialversicherungspflichtig und wird im Lohnausweis als massgebender Lohndeklariert. Des Weiteren muss im Lohnausweis das Feld «F» angekreuzt werden. Dies dient dazu die Steuerbehörde darüber zu informieren, dass der Arbeitnehmende ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt bekommt und deshalb keine weiteren Berufskosten für den Arbeitsweg in der Steuererklärung geltend machen darf.
Wie berechnet sich der Privatanteil?
Grundlage ist der Kaufpreis bzw. der Barwert bei geleasten Fahrzeugen exkl. Mehrwertsteuer. Die Berechnung ist somit wie folgt:
Kaufpreis Fahrzeug CHF50'000 exkl. MWST
Davon 10.8% jährlicher Privatanteil
= 5'400 inkl. MWST als effektiver Privatanteil
Der oben ausgerechnete Betrag wird anschliessend im Lohnausweis unter der Position 2.2 als steuerbarer Lohn ausgewiesen.