In der Schweiz zählt die korrekte Behandlung des Privatanteils für die Nutzung eines Firmenfahrzeugs zu den wichtigen Aspekten der Lohnabrechnung. Dieser Artikel bietet eine detaillierte Übersicht über die zwei gängigen Methoden zur Abrechnung des Privatanteils, einschliesslich der Vor- und Nachteile sowie präziser Beispiele mit aktuellen Sozialversicherungssätzen.
Die Methoden zur Behandlung des Privatanteils
Der Privatanteil Fahrzeug wird zum Bruttolohn aufgerechnet und nach der Berechnung der Sozialversicherungen wieder abgezogen. In der zweiten Variante, bezahlt der Mitarbeitende den Privatanteil vollständig. Diese Methoden sind entscheidend, da sie Einfluss auf die Sozialversicherungsbeiträge und die Steuerlast haben.
Variante 1: Aufrechnung im Bruttolohn
Diese Methode umfasst die Addition des Privatanteils zum Bruttogehalt, wodurch sich die Bemessungsgrundlage für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge erhöht. Nach Abzug dieser Beiträge wird der Privatanteil vom Nettogehalt abgezogen.
Vorteile:
- Geldwerter Vorteil für den Mitarbeitenden.
Nachteile:
- Höherer administrativer Aufwand durch das zusätzliche Aufrechnen und Abziehen.
- Der steuerbare Lohn des Mitarbeitenden ist höher.
Variante 2: Abzug
Hier wird der Privatanteil nach dem Nettolohn abgezogen.
Vorteile:
- Einfacher und schneller in der Abwicklung.
- Beeinflusst die höhe des steuerbaren Lohn des Mitarbeitenden nicht.
Nachteile:
- Höhere Belastung für den Mitarbeitenden
Beispiele
Variante 1: Aufrechnung im Bruttolohn
Monatslohn 1000.00
Privatanteil Auto 150.00
Bruttolohn 1150.00
AHV/ALV Abzug 73.60
UVG Abzug 11.50
BVG Abzug 100.00
Nettolohn 964.90
Privatanteil Auto 150.00
Auszahlung 814.90
Variante 2: Abzug
Monatslohn 1000.00
Bruttolohn 1000.00
AHV/ALV Abzug 64.00
UVG Abzug 10.00
BVG Abzug 100.00
Nettolohn 826.00
Privatanteil Auto 150.00
Auszahlung 676.00
Fazit
Die Wahl der Methode zur Behandlung des Privatanteils Fahrzeug hängt von mehreren Faktoren ab, einschliesslich der Unternehmensrichtlinien und der gesetzlichen Anforderungen. Es ist wichtig, dass Unternehmen die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Implikationen jeder Methode verstehen und entsprechend eine transparente und korrekte Lohnabrechnung sicherstellen.