Der Kauf einer Immobilie im Ausland ist für viele in der Schweiz ansässige Personen eine attraktive Investition. Dabei gibt es wichtige steuerliche Aspekte zu beachten, insbesondere im Hinblick auf die Schweizer Steuererklärung.
Steuerliche Behandlung ausländischer Liegenschaften in der Schweiz
Obwohl die Schweiz mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen hat, müssen ausländische Immobilien in der Schweizer Steuererklärung deklariert werden. Dies liegt daran, dass für die Berechnung des Steuersatzes das weltweite Einkommen und Vermögen genommen wird.
Steuerwert einer ausländischen Liegenschaft
Nehmen wir als Beispiel ein Zürcher Ehepaar, dass eine Ferienwohnung in Frankreich erwirbt. Der Steuerwert und der Eigenmietwert der Liegenschaft, abzüglich der Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen, müssen als Vermögen bzw. Einkommen in der Schweizer Steuererklärung angegeben werden.
Eigenmietwert und dessen steuerliche Behandlung
Der Eigenmietwert ist der Betrag, den der Eigentümer bei Vermietung der Immobilie als Miete erzielen könnte. Dieser Wert ist als Einkommen zu versteuern. Die Berechnung des Eigenmietwerts variiert je nach Kanton. Bei vermieteten Liegenschaften sind die tatsächlichen Mieteinnahmen anzugeben.
Steueroptimierung
Es besteht die Möglichkeit, den Eigenmietwert durch Abzug der Unterhaltskosten zu reduzieren. Ein Pauschalabzug ist möglich, wobei die Höhe je nach Kanton variiert. Falls die tatsächlichen Kosten höher sind, können diese anstelle des Pauschalabzugs geltend gemacht werden.