Immer mehr Privatpersonen halten Kryptowährungen in Ihrem Vermögen. Der Bestand an Kryptowährungen ist in der Steuererklärung zu deklarieren und als Vermögen zu versteuern. Betreffend der Besteuerung der Gewinne und Verluste aus Kryptowährungen sind mehrere Punkte zu unterscheiden.
Steuerfreie Kapitalgewinne
Werden Kryptowährungen im Privatvermögen gehalten, sind Kapitalgewinne analog anderer Wertschriften steuerfrei. Demgegenüber sind jedoch auch Kapitalverluste steuerlich irrelevant und können nicht vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden.
Kryptowährungen im Geschäftsvermögen
Gehören Kryptowährungen zum Geschäftsvermögen, gelten die steuerrechtlichen Bestimmungen zur selbständigen Erwerbstätigkeit. Insbesondere ist hier auch der gewerbsmässige Handel mit Kryptowährungen eingeschlossen. Zur Abgrenzung zur privaten Vermögensverwaltung wird die Praxis zum gewerbsmässigen Wertschriftenhandel sinngemäss angewendet.
Mining
Als steuerbare Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit wird das Mining von Kryptowährungen durch entgeltliche Zurverfügungstellung von Rechenleistung durch eine natürliche Person qualifiziert.