Steuern und Kausalabgaben – Was ist der Unterschied?

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Steuern und Kausalabgaben – Was ist der Unterschied?

Die Schweizerischen Gemeinwesen kennen unzählige Gebühren, Abgaben und Steuern. Begriffe, die im Alltag häufig gleichgesetzt werden, beinhalten wichtige rechtliche Unterscheidungen.

Schweizer Bürger sehen sich mit zahlreichen Gebühren, Abgaben und Steuern konfrontiert. Während diese Begrifflichkeiten im allgemeinen Sprachgebrauch gemeinhin als Synonyme verwendet werden, dienen sie aus juristischen Gesichtspunkten relevanten Abgrenzungen.

Dschungel der öffentlichen Abgaben

Unter dem Oberbegriff der öffentlichen Abgaben werden sämtliche finanziellen Leistungen an das Gemeinwesen zusammengefasst. Die wichtigsten Arten öffentlicher Abgabe sind die Kausalabgaben und die Steuern.

Kausalabgaben

Als Kausalabgaben werden Entgelte für eine dem Individuum zurechenbare Leistung des Staates verstanden. Diejenige Person, welche die Kausalabgabe leistet, enthält für ihre Zahlung entsprechend eine direkte Gegenleistung eines Gemeinwesens. Die Kausalabgaben werden weiter unterteilt in:

  • Gebühren: Entgelte für besondere Leistungen des Staates zu Gunsten eines Bürgers. Während für die Vornahme einer Amtshandlung Verwaltungsgebühren anfallen (z.B. Handelsregister- oder Grundbuchgebühr), muss die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung oder Sache mittels einer Benutzungsgebühr entschädigt werden (z.B. Kehrrichtabfuhrgebühr);
  • Vorzugslasten: Entgelte für besondere wirtschaftliche Vorteile (z.B. Grundeigentümerbeitrag); und
  • Ersatzabgaben: Entgelte, die als Ersatz für Naturalleistungen anfallen (z.B. Feuerwehrersatzabgabe).

Steuern

Im Gegensatz zu den Kausalabgaben fallen Steuern gegenleistungslos an. Die belastete Person erhält für ihre Zahlung keine direkt zurechenbare Gegenleistung eines Gemeinwesens. Natürlich profitieren die Steuerpflichtigen indirekt über die staatlich zur Verfügung gestellte Infrastruktur. Innerhalb des Oberbegriffs der Steuern werden zahlreiche Unterarten unterschieden. Die wichtigste Abgrenzung ist jene zwischen:

  • Allgemeinen Steuern: Entgelte, die der Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs dienen (z.B. Einkommens- und Vermögenssteuer); und
  • Zwecksteuern: Entgelte, welche der Finanzierung bestimmterAufgaben dienen (z.B. Spielbankenabgabe).

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