Tipps zur Steuererklärung für Lehrlinge und Studenten

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Tipps zur Steuererklärung für Lehrlinge und Studenten

Die Steuererklärung in der Schweiz kann eine Herausforderung sein, insbesondere für junge Menschen, die sich in der Ausbildung oder Weiterbildung befinden. In diesem Blogbeitrag geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aspekte, die Sie beachten sollten, um Ihre Steuererklärung korrekt und effizient zu erstellen.

Grundsätzliches zur Steuerpflicht in der Schweiz

In der Schweiz ist jeder Einwohner, unabhängig vom Einkommen, steuerpflichtig. Lehrlinge und Personen, die eine Weiterbildung absolvieren, sind somit ebenfalls verpflichtet, eine Steuererklärung auszufüllen, auch wenn sie nur ein kleines Einkommen erwirtschaftet haben.

Einkünfte

Als Lehrling haben Sie ein Einkommen aus Ihrer Ausbildung, als Student haben Sie eventuell Einkünfte aus Praktika oder Teilzeitstellen. Das gesamte Einkommen, das Sie während des Jahres verdienen, müssen Sie deklarieren. Dazu gehören auch kleine Arbeiten wie z.B. das Aushelfen im Restaurant eines Verwandten oder Einnahmen als DJ auf kleinen Partys.

Spezifische Abzüge

Berufsauslagen: Kosten, die in direktem Zusammenhang mit Ihrer Ausbildung stehen, können abgezogen werden. Dazu gehören Fahrkosten zum Ausbildungsort, Kosten für Arbeitskleidung und Arbeitsmaterialien. Zum Beispiel dürfen Sie den neuen Laptop, den Sie für die Ausbildung angeschafft haben, zur Hälfte abziehen. Außerdem können die Verpflegung sowie die Fahrtkosten an einem Schultag wie bei einem Arbeitstag abgezogen werden.

Studiums- oder Weiterbildungskosten: Falls Sie neben der Arbeit eine Weiterbildung besuchen, können Sie die damit verbundenen Kosten ebenfalls abziehen. Zum Beispiel können die Semestergebühren sowie Fachliteratur, die Sie für Ihr Studium benötigen, vollständig abgezogen werden.

Allgemeine Tipps zur Steuererklärung

Belege Sammeln: Sammeln Sie das ganze Jahr über alle relevanten Belege, um diese bei der Steuererklärung griffbereit zu haben. Geben Sie lieber zu viel als zu wenig an, das Steueramt wird Ihnen die nicht abzugsfähigen Kosten streichen.

Fristen einhalten: Achten Sie auf die Einhaltung der Fristen für die Abgabe der Steuererklärung. In den meisten Kantonen ist dies Ende März des Folgejahres, und eine Verlängerung kann ganz einfach auf der entsprechenden Website beantragt werden.

Online-Tools nutzen: Viele Kantone bieten Online-Tools und Software an, die Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern. Meistens werden Sie Schritt für Schritt durch die Steuererklärung geführt.

Fazit

Die Steuererklärung kann eine komplexe Angelegenheit sein, aber mit der richtigen Vorbereitung und Kenntnis der relevanten Abzüge und Vorschriften können Lehrlinge und Weiterbildungsteilnehmer ihre Steuerlast minimieren. Indem Sie die oben genannten Tipps befolgen, können Sie den Prozess effizienter und stressfreier gestalten.

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