Vermögen in Kryptowährungen in der Steuererklärung korrekt deklarieren

Jetzt teilen!
Vermögen in Kryptowährungen in der Steuererklärung korrekt deklarieren

Das Halten von Kryptowährungen ist unterdessen weit verbreitet. Kryptowährungen gelten auch im steuerlichen Sinne als Vermögen, weshalb es wichtig ist, diese korrekt in der Steuererklärung zu deklarieren. Das Nicht- oder Falschdeklarieren kann negative Folgen haben.

Vermögenssteuer

Guthaben in Kryptowährungen unterliegen der Vermögenssteuer. Diese Positionen sind im Wertschriftenverzeichnis als "übriges Vermögen" unter Angabe des Namens der Kryptowährung zu deklarieren. Als Nachweis genügt ein Ausdruck des Wallets per Ende Jahr. Falls rückwirkend der Bestand einer Kryptowährung im jeweiligen Portal nicht mehr angezeigt werden kann, sollte per 31.12. jeweils ein Ausdruck vom aktuellen Stand gemacht werden.

Bewertung

Für gängige Kryptowährungen wie zum Beispiel Bitcoin publiziert die Eidgenössische Steuerverwaltung per Ende Jahr den zu verwendenden Kurs. Andere Kryptowährungen müssen zum Jahresendkurs der gängigsten Tauschplattform für diese Währung deklariert werden.

Geben Sie Ihre Buchhaltung ab!

Vertrauen Sie Ihre Buchhaltung einem kompetenten Treuhänder an. Unsere Spezialisten kümmern sich um Ihre Buchhaltung und liefern Ihnen rechtzeitig die benötigten Finanzzahlen.

Nexus Check
Kompetente Spezialisten
Nexus Check
Transparente Preise
Nexus Check
Freundliche Beratung
Nexus Check
Steueroptimierung
Nexus Check
Interdisziplinäre Expertise
Nexus Check
Gesetzkonforme Bearbeitung
Erstgespräch vereinbaren
Outsourcing-Check durchführen!

Sie sind unsicher, ob Sie die Buchhaltung auslagern sollten oder nicht? Führen Sie jetzt unseren Outsourcing-Check durch und erfahren Sie, welche Option für Sie am passendsten ist.

Nexus Check
Unkomplizierte Durchführung
Nexus Check
Klare Anwort
Nexus Check
Freundliche Beratung
Nexus Check
Steueroptimierung
Nexus Check
Interdisziplinäre Expertise
Nexus Check
Gesetzkonforme Bearbeitung
Outsourcing-Check
Search Cross

Search