Das Halten von Kryptowährungen ist unterdessen weit verbreitet. Kryptowährungen gelten auch im steuerlichen Sinne als Vermögen, weshalb es wichtig ist, diese korrekt in der Steuererklärung zu deklarieren. Das Nicht- oder Falschdeklarieren kann negative Folgen haben.
Vermögenssteuer
Guthaben in Kryptowährungen unterliegen der Vermögenssteuer. Diese Positionen sind im Wertschriftenverzeichnis als "übriges Vermögen" unter Angabe des Namens der Kryptowährung zu deklarieren. Als Nachweis genügt ein Ausdruck des Wallets per Ende Jahr. Falls rückwirkend der Bestand einer Kryptowährung im jeweiligen Portal nicht mehr angezeigt werden kann, sollte per 31.12. jeweils ein Ausdruck vom aktuellen Stand gemacht werden.
Bewertung
Für gängige Kryptowährungen wie zum Beispiel Bitcoin publiziert die Eidgenössische Steuerverwaltung per Ende Jahr den zu verwendenden Kurs. Andere Kryptowährungen müssen zum Jahresendkurs der gängigsten Tauschplattform für diese Währung deklariert werden.