Vernehmlassung zur Individualbesteuerung

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Vernehmlassung zur Individualbesteuerung

In der Sitzung vom 2. Dezember 2022 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Individualbesteuerung eröffnet. Sollte die Individualbesteuerung in Kraft treten, müsste jede Person eine eigene Steuererklärung einreichen, selbst wenn diese verheiratet ist. Die Vorlage dient als indirekter Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative.

Aktuelle Regelung

Aktuell werden verheiratete Paare und Paare in eingetragener Partnerschaft gemeinsam besteuert. Dies kann zufolge haben, dass verheiratete Paare unter Umständen schlechter gestellt sind als unverheiratet Paare, da bei gemeinsamer Steuerpflicht Einkommen sowie Vermögen zusammengezählt werden. Wenn also beide Partner arbeiten und ein gewisses Einkommen erzielen, fallen sie der Steuerprogression zum Opfer.

Was würde sich ändern?

Um der oben genannten Ungleichheit entgegenzuwirken, hat der Bundesrat als indirekten Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative, die Vernehmlassung zur Individualbesteuerung eröffnet. Individualbesteuerung bedeutet, dass jede Person individuell besteuert wird und eine eigene Steuererklärung ausfüllen muss. Egal ob diese verheiratet ist oder nicht. Der Bundesrat möchte damit möglichst hohe Arbeitsanreize für zweitverdienende schaffen und die Chancengleichheit der Geschlechter fördern. Zusätzlich schlägt der Bundesrat verschiedene Begleitmassnahmen vor, um eine ausgewogene Besteuerung sicherzustellen.

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